Soldaten auf Schleuserjagd – Anmerkungen zu einem Irrweg deutscher Sicherheitspolitik
Von Bernd Walter, Präsident eines Grenzschutzpräsidiums a.D., Berlin
Der Paradigmenwechsel kam schleichend, aber unaufhaltsam. Wurde gestern noch von Vertretern der reinen Lehre das sogenannte und nirgendwo niedergelegte Trennungsgebot von Polizei und Militär wie eine Monstranz durch den ideologiegeschwängerten Pulverdampf des Grabenkampfes um eine Erweiterung der polizeilichen Befugnisse der Bundeswehr im Innern getragen, hat die normative Kraft des Faktischen bei Auslandseinsätzen des Militärs schon längst vollendete Tatsachen geschaffen. Das Prinzip wurde für Einsätze jenseits der deutschen Grenzen in Teilbereichen kurzerhand für nicht relevant erklärt.
Dies mag man begrüßen, wenn die Diplomaten im Tarndruck in failing oder failed states in Ermangelung besserer Alternativen die Rolle der fehlenden oder überforderten Polizei wahrnehmen. So im Kosovo oder in Afghanistan. Spätestens jedoch bei der Zuweisung von kriminalpolizeilichen Aufgaben an das Militär und überdies außerhalb von Krisenregionen stellt sich nicht nur die Frage nach der Glaubwürdigkeit der innerstaatlichen Trennungsdebatte, sondern auch nach der Sinnhaftigkeit des Unternehmens. Bereits bei der Bekämpfung der Seeräuberei am Horn von Afrika nahm die Bundeswehr strafverfolgende Maßnahmen vor, die eigentlich der Bundespolizei oblagen. Noch verwirrender ist jedoch – was Kosten und Erfolgsaussichten betrifft – der derzeitige Einsatz der Bundeswehr im Rahmen einer maritimen Militäroperation der EU im Mittelmeer, mit der die Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetze vor den südlichen Toren Europas unterbunden werden sollen. Kriminalstrategisch soll es sich wohl um den Versuch handeln, den Strom irregulärer Migranten zumindest in einem Teilbereich der Außengrenze der Schengen-Staaten zu begrenzen. Angesichts der über 900 deutschen Soldaten, die zu diesem Zwecke entsandt werden, und der stolzen Summe von über 40 Millionen € im laufenden Haushaltsjahr soll der Frage nachgegangen werden, warum die Lösung eines an sich kriminalpolitischen Phänomens ohne weitere Prüfung dem Militär im Rahmen eines robusten Mandats übertragen wurde, polizeiliche Expertise jedoch außen vor gelassen wurde.
Die Not ist groß
Die Migrationskrise, von manchen schon zur Existenzkrise der Europäischen Union erklärt, kam offensichtlich wie ein Naturereignis über die Verantwortlichen. Entsprechend waren die Reaktionen, die von erkennbarer Lähmung über hektischen Kommissionsaktionismus und Spielen auf Zeit bis hin zu den bekannten Beschwörungsritualen reichten, mit denen die Werte zu Markte getragen wurden, mit denen Europa einst zu neuen Ufern aufbrach. Im Mahlstrom der Ereignisse wurde die Suche nach einem probaten Mittel zur Unterbindung der irregulären Migrationsströme immer verzweifelter und gipfelte letztendlich in Absicht, das Militär und eine Flotte hochmoderner für den Seekrieg im 21. Jahrhundert vorgesehener Kriegsschiffe zur Schleuserjagd im zentralen Mittelmeer einzusetzen. Ein kühnes Unterfangen, gilt doch die Schleusungskriminalität als bedeutender Phänotyp der globalisierten grenzüberschreitenden Kriminalität, in den Schwierigkeiten der Täterermittlung und bei der Strukturaufdeckung allenfalls nur mit der Bekämpfung der Drogenkriminalität vergleichbar und daher selten von nachhaltigem Erfolg gekrönt. Das Unternehmen firmiert unter dem medienwirksamen Namen „Sophia“, benannt nach einem somalischen Mädchen, das an Bord einer deutschen Fregatte geboren wurde, nachdem die Mutter aus Seenot gerettet wurde. Dahinter verbirgt sich eine maritime Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer unter der sperrigen Abkürzung EUNAVFOR MED für European Union Naval Force – Mediterranean.
Der Zwang zum Handel im Mittelraumraum war spätestens seit der Schiffskatastrophe vor Lampedusa Ende April 2015 offenkundig, bei der über 800 Menschen ums Leben kamen. Die Bekämpfung der ständig anwachsenden irregulären Migration auf dem Seeweg über das Mittelmeer stand fortan auf einem Premiumplatz der Migrationsagenda der EU, zumal die Internationale Organisation für Migration für 2015 rund 150.000 irreguläre Migranten registrierte, die den Weg über das zentrale Mittelmeer wählten. Seinen Stellenplatz als Route des Elends hat das zentrale Mittelmeer auch durch eine Teilverlagerung der Migrationsströme auf die Westbalkanroute nicht eingebüßt. Dabei stand die EU von vornherein beim Mittelmeerszenario vor dem Dilemma, den Spannungsbogen zwischen Seenotrettung und Unterbindung des Menschenschmuggels aufzulösen. Befeuert wurde die Diskussion durch das Auftauchen sogenannte Geisterschiffe, die mit Migranten vollgestopft und per Autopiloten den Meeresströmungen überlassen wurden. An sich wäre die Unterbindung der irregulären Migration auf dem Seeweg Aufgabe der europäischen Grenzschutzagentur Frontex gewesen, die aber offensichtlich auch aufgrund mangelnder Unterstützung durch die Mitgliedstaaten der EU mit dieser Aufgabe überfordert war, zumal Italien ebenfalls aufgrund ausbleibender EU-Hilfe seine diesbezüglichen Missionen eingestellt hatte. So wählte man einen ganz anderen Weg der Krisenreaktion. Am 18.5.2015 verständigte sich der Europäische Rat im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit Beschluss (GASP) 2015/778 auf eine robuste Militäroperation, die am 22.6.2015 eingeleitet wurde.
Polizeiaktion im militärischen Tarnkleid
Das für die Durchführung maßgebliche Krisenmanagementkonzept entwickelte die EU-Außenbeauftragte Mogherini auf Grundlage von Art. 42 Abs. 4 und 43 Abs. 3 des EU-Vertrages. Dieses konzipierte einen maritimen Einsatz mit dem Ziel „to disrupt human smuggling networks in the Southern Central Mediterranean“ – so der englische Originaltext. Das Geschäftsmodell der Schleusernetzwerke über See sollte aufgeklärt und soweit behindert und unterbunden werden, dass den kriminellen Hintermännern die Risiken so unkalkulierbar werden, dass sie zu einem Strategiewechsel gezwungen werden. Als Blaupause diente offensichtlich die Antipiratenoperation ATLANTA am Horn von Afrika. Warum diese Aktion nicht im Rahmen der näherliegenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen auf den Weg gebracht wurde, wurde nicht dargetan. Die Bunderegierung umschiffte mögliche Nachfragen durch eine unverfängliche Wortwahl und sprach im offiziellen Sprachgebrauch von einer Krisenbewältigungsoperation. Etwaigen Einwendungen, warum das Trennungsgebot übersteuert wurde, das eigentlich die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben durch die Bundeswehr außerhalb der eng umgrenzten Ausnahmen im Grundgesetz nicht zulässt, ist man bereits in der Vergangenheit mit der rabulistischen und nicht näher begründeten Rechtsauffassung entgegengetreten, dass dieser Vorbehalt nur innerstaatlich gelte. Das Operationsgebiet erstreckt sich nunmehr über das Meeresgebiet südlich Siziliens vor der Küste Libyens und Tunesien im mittleren und südlichen Mittelmeer und dem Luftraum außerhalb der Hoheitsgebiete der Anrainersaaten.
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