Mehr Rücksicht auf Kinder und Jugendliche im Internet

Das Internet ist immer noch ein junges Medium, 1995 ist das erste Mal über Jugendschutz im Internet diskutiert worden. Mittlerweile verfügt annähernd jeder 12-Jährige im Elternhaus über einen Internetanschluss. Die Nutzungszeiten von Kindern und Jugendlichen steigen stetig an. Das Internet ist zu einem Leitmedium geworden, dem teilweise mehr vertraut wird als dem klassischen Radio (siehe hierzu die Ergebnisse der jüngsten JIM-Studie unter www.mpfs.de).

Thomas Günter
Justitiar von
jugendschutz.net

In den traditionellen Medien wird jedes Objekt einer freiwilligen Prüfinstanz vorgelegt und landet erst auf dem Schirm, wenn Experten beurteilt haben, für welche Altersgruppe es geeignet ist. Das Internet ist ein zulassungsfreies Medium, das heißt jeder kann im Netz präsentieren, was er möchte. Das führt nicht nur zu einer Demokratisierung, weil jeder Empfänger gleichzeitig auch Sender ist, sondern auch dazu, dass jede Menge jugendgefährdende oder strafrechtlich relevante Inhalte im Netz präsentiert werden.
Der folgende Beitrag gibt Einblicke in die Arbeit von jugendschutz.net als zentraler Einrichtung der Länder für den Jugendschutz im Internet und berichtet über Erfahrungen der Stelle und neueste Entwicklungen beim Jugendschutz im World Wide Web.

jugendschutz.net als zentrale Einrichtung der Länder

jugendschutz.net wurde 1997 von den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) eingerichtet, um unzulässige Inhalte schnell aus dem Internet zu entfernen. jugendschutz.net hat keine hoheitlichen Befugnisse und ist keine „Internet-Polizei„, setzt sich vielmehr auf unterschiedlichen Ebenen dafür ein, dass Anbieter bei der Gestaltung ihrer Angebote mehr Rücksicht auf Kinder und Jugendliche nehmen.
Seit In-Kraft-Treten des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) im Jahr 2003, ist die Stelle an die Internet-Aufsicht, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), angebunden, um einen einheitlichen Jugendschutz im Bereich der elektronischen Medien zu gewährleisten. jugendschutz.net hat seinen Sitz in Mainz und ist bei der Landesanstalt für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) beheimatet.
jugendschutz.net recherchiert Internet-Angebote auf Verstöße gegen den Jugendschutz, leitet Maßnahmen gegen Verstöße ein, kooperiert mit Aufsicht, Strafverfolgung, Anbietern und internationalen Stellen, informiert über Jugendschutzprobleme im Internet und leistet medienpädagogische Arbeit durch Handreichungen, Schulungen und weitere Aktivitäten.
Schon seit Gründung der Stelle ist die Kooperation mit Polizei und Strafverfolgung ein wichtiger Eckpfeiler der Arbeit, die sich nicht nur in der Zusammenarbeit in Einzelfällen, sondern etwa auch in Vereinbarungen wie der mit dem BKA zum gemeinsamen Vorgehen im Bereich Kinderpornografie zeigt (Memorandum of Understanding vom 22. November 2007, gemeinsam mit BPjM, FSM und ECO).
Als jugendschutz.net vor 10 Jahren gegründet wurde, gab es in Deutschland nur 90.000 registrierte Domains. Heute sind bei der deutschen Registrierungsstelle bereits 12 Millionen Angebote angemeldet. Damit ist aber nur ein kleiner Teil des Internets umfasst, denn das Internet ist international – nur etwa 10 Prozent der Inhalte unterliegen deutscher Rechtsprechung. Diese 10 Prozent haben natürlich gerade für Kinder einen besonderen Stellenwert, weil sie durch Sprachbarrieren Schwierigkeiten haben, auf englischen oder gar auf japanischen Seiten zu surfen. Trotzdem sind im Internet prinzipiell immer alle Angebote an jedem Ort verfügbar. Dies läuft einher mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen in den jeweiligen Ländern. Als kleinster gemeinsamer Nenner gilt bisher die weltweite Ächtung der Kinderpornografie. In den Bereichen Gewalt, Rassismus oder pornografischen Darstellungen divergieren die Rechtsnormen sehr stark. So sind beispielsweise aufgrund des First Amendments in den USA lediglich direkte Aufrufe zur Gewalt gegen einzelne Personen oder Gruppen nicht erlaubt, die Verbreitung volksverhetzender Inhalte oder von Nazi-Propaganda ist hingegen mit rechtlichen Mitteln nicht angreifbar. Dennoch gelingt es jugendschutz.net hier in Zusammenarbeit mit ausländischen Providern, in Deutschland strafbare Inhalte sperren zu lassen.

Recherchen und Hinweise als Grundlagen der Arbeit

jugendschutz.net recherchiert selbst in besonders jugendaffinen Diensten um neue Phänomene im Internet richtig beurteilen, Gefährdungspotentiale für Kinder und Jugendliche richtig abschätzen zu können, sowie Möglichkeiten aufzuzeigen, wie diese Gefährdungen soweit als möglich minimiert werden können.
Neben eigenen Recherchen betreibt jugendschutz.net auch eine Hotline, über die Nutzer Inhalte melden können ([email protected] oder das entsprechende Meldeformular unter www.jugendschutz.net). 2007 sind etwa 7.000 Beschwerden eingegangen. Damit hat sich deren Zahl seit 2005 nahezu verdoppelt. Gemeldet wurden hauptsächlich einfach pornografische oder kinderpornografische Angebote. Gleichzeitig erhält jugendschutz.net zahlreiche Anfragen von Jugendlichen, Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen, Anbietern und Industrievertretern, Journalisten, Strafverfolgungsbehörden sowie Landes- und Jugendministerien zu aktuellen Problemen. Im letzten Jahr gingen allein 2.500 Anfragen ein.
jugendschutz.net entfaltet einen Großteil seiner Aktivität im Vorfeld aufsichtrechtlicher Maßnahmen. Durch die Kontaktaufnahme zu Content oder Host-Providern können die meisten unzulässigen Inhalte direkt und schnell beseitigt werden. Werden Angebote nach einer Kontaktaufnahme nicht entsprechend verändert oder gelöscht, leitet jugendschutz.net die Fälle mit deutschem Verantwortlichem an die KJM oder in Ausnahmefällen direkt an die Strafverfolgungsbehörden weiter.


Die Website von jugendschutz.net, erreichbar unter www.jugendschutz.net

Auch bei Websites, die über das Ausland verbreitet werden, gelingt es mittlerweile immer häufiger, Angebote in Zusammenarbeit mit Providern sperren zu lassen. Viele ausländische Provider (auch in den USA) haben beispielsweise in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass ihre Dienste nicht zur Verbreitung rassenhetzerischen oder diffamierenden Inhalte genutzt werden dürfen. Zumeist genügt dann eine Mail an den Provider, um entsprechende Inhalte entfernen zu lassen. Im Bereich einfach pornografischer Inhalte ist dieses Vorgehen allerdings selten erfolgreich. Hier versucht jugendschutz.net den Angeboten zumindest die Plattform in Deutschland zu entziehen. Gerade bei solchen Inhalten spielt deshalb die Indizierung von jugendgefährdenden Web-Angeboten eine wichtige Rolle, weil sich deutsche Suchmaschinen-Betreiber bereits 2004 im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung bereit erklärt haben, indizierte Websites nicht mehr in ihren Suchindexen zu führen.

Wichtigste Ergebnisse und Erkenntnisse aus 2007

Missbrauch von Web2.0 Plattformen nimmt zu

Videoplattformen bieten die Möglichkeit, Filme hochzuladen und einer Vielzahl an Usern zu präsentieren.
Diese Web2.0-Dienste gehören zu den meist genutzten Angeboten und werden auch von Jugendlichen stark frequentiert, um Videos zu kommentieren oder mit Gleichgesinnten in Kontakt zu treten. Wegen der Fülle an Inhalten stellen sie eine besondere Herausforderung für den Jugendschutz dar, auf der größten Plattform YouTube sind Videos in zweistelliger Millionenhöhe abrufbar.
Mittlerweile ist es jugendschutz.net gelungen, YouTube (als Unternehmensteil der Google Inc.) zur Löschung von unzulässigen Videos zu bewegen und eine tragfähige Kooperation zu etablieren. jugendschutz.net erklärte sich bereit, YouTube/Google bei der „Entnazifizierung„ (Zitat Pressemeldung Google) zu unterstützen und meldete seither mehr als 1000 Videos mit strafrechtlich relevanten rechtsextremen Inhalten. Mehr als 90% der Videos wurden in der Folge von YouTube entfernt. jugendschutz.net hat es damit als einzige Stelle geschafft, einen stabilen Kontakt zu YouTube herzustellen. Mangels eigener Kontakte wenden sich inzwischen auch Polizeibehörden mit Fällen an jugendschutz.net und bitten um Löschung.
Trotz der positiven Entwicklung bleibt das Problem der Verbreitung menschenverachtender, neonazistischer Videos auf der Plattform bestehen. Bislang hat YouTube noch keine eigenen Aktivitäten entfaltet, um beispielsweise den erneuten Upload von bereits gelöschten Videos zu verhindern. Hier wird jugendschutz.net auch weiterhin verstärkt effektive technische Schutzmaßnahmen einfordern.

Hetze gegen Mitschüler und Lehrer in Social Networks

Social Networks bieten zahlreiche Möglichkeiten der Selbstdarstellung sowie der Kommunikation und Vernetzung mit Freunden oder Gleichgesinnten. Gerade Plattformen wie das stark wachsende schülerVZ mit derzeit über 2 Millionen Usern richten sich dabei explizit an Kinder und Jugendliche.
2007 zeigte sich, dass Verstöße gegen den Jugendschutz bei den untersuchten Social Networks keine Seltenheit sind, insbesondere aber deutsche Anbieter die Kritik von jugendschutz.net ernst nehmen und bestrebt sind, das Sicherheitsniveau für Kinder und Jugendliche zu erhöhen. In Nutzerprofilen finden sich Verstöße aus allen relevanten Bereichen (Pornografie, Gewalt, Rechtsextremismus, Suizid und Pro-Ana, Waffen und Drogen). Gleichzeitig kann es in der Kontaktaufnahme mit anderen Nutzern zu Beleidigungen, Belästigungen oder sogar zur Anbahnung eines realen sexuellen Missbrauchs kommen.
Als besonderes Phänomen dokumentierte jugendschutz.net vermehrt Hetzprofile im Internet gegen andere Mitschüler oder Lehrer, in denen diese beschimpft oder durch Fotos bloßgestellt werden. Der Betreiber der Community SchülerVZ haben dieses Problem, das als Cyberbullying bekannt ist, mittlerweile erkannt und versuchen, in Zusammenarbeit mit jugendschutz.net und der freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), mit technischen Mitteln sowie einem verstärkten Moderatorenteam gegenzusteuern.

Belästigungen und sexuelle Übergriffe in Chats und Instant Messenger

Seit 2004 untersucht jugendschutz.net die Chat-Landschaft auf Gefahren für Kinder und Jugendliche. In der Vergangenheit konnten in diesen jugendaffinen Diensten regelmäßig Jugendschutzverstöße dokumentiert werden.
Insbesondere in allgemeinen Chats und dort im Bereich der Privatdialoge sind Übergriffe immer noch an der Tagesordnung. In erschreckender Häufigkeit beobachtete jugendschutz.net sexuelle Belästigungen und Versuche der Kontaktanbahnung. Im Bereich der vorbeugenden Sicherheitsmaßnahmen wird von den Betreibern leider immer noch zu wenig getan.
Auch in Instant Messenger kam es bei den Recherchen häufig zu sexuellen Belästigungen. Während der Kommunikation wurden pornografische, teilweise auch tier- und kinderpornografische Darstellungen übersandt, und zahlreiche User präsentierten in ihren Profilen unzulässige Inhalte. Da die Kommunikation hier direkt zwischen zwei Rechnern vonstatten geht, ist eine Kontrolle ungleich schwieriger als auf Chat-Plattformen. Zur Verbesserung der Jugendschutzsituation sucht jugendschutz.net die Kommunikation mit den Betreibern und regte, wie in Großbritannien beim MSN-Messenger geschehen, technische Schutzlösungen wie die Integration eines Alarmbuttons an. Gleichzeitig präsentiert jugendschutz.net auf der Website www.chatten-ohne-risiko.net eine ständig aktualisierte Liste mit Mindeststandards sowie aktuellen Sicherheitstipps für Eltern und Jugendliche.

Unkontrollierter Zugang auf riskante Internet-Inhalte via Handy

Das Handy ist aus der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Es ist bei unter 18-jährigen das am stärksten verbreitete Medium in Deutschland. Gleichzeitig hat sich der Trend zur mobilen Nutzung des Internets fortgesetzt. Vor allem die Zahl an Kommunikations- und Web2.0 Angeboten, die über das Handy zugänglich gemacht werden (Instant Messenger, Social Networks oder Videoplattformen), steigt ständig. So enthält das von T-Mobile angebotene iPhone in seiner Grundkonfiguration bereits einen direkten Link zu YouTube. Auch sämtliche unzulässige Inhalte (z.B. Nazi-Videos) werden dadurch ungefiltert zugänglich. Auch die einfache Nutzung von Chats birgt die bekannten Kontaktrisiken.
Bei den Jugendschutzmaßnahmen und -angeboten der Mobilfunkbetreiber gab es 2007 Schritte in die richtige Richtung. So bietet z.B. ein Hersteller seit Herbst ein Handy mit einer Sperrfunktion an. Dadurch können Eltern beim Handy ihrer Kinder die Bluetooth-Schnittstelle ausschalten, um die Gefahren durch die Übertragung beispielsweise gewaltverherrlichender Videos von Handy zu Handy zu unterbinden. Dennoch hat sich an der grundsätzlichen Situation wenig geändert. Altersdifferenzierte Einstellungen sind kaum vorhanden, die Auslieferung von Handys in einer kindersicheren Grundkonfiguration mit entsprechendem Jugendschutzfilter für ungeeignete Inhalte ist derzeit nicht absehbar.

Weiterhin pornografische Fundstellen in Suchmaschinen

Suchmaschinen besitzen eine Schlüsselfunktion im Internet, da sie die unüberschaubare Fülle des Internets katalogisiert zugänglich machen. Google und Yahoo gehören zu den 10 populärsten Angeboten in Deutschland und werden auch von Kindern und Jugendlichen intensiv genutzt. Im Rahmen eines Suchmaschinen-Projektes recherchierte jugendschutz.net erstmals systematisch den Zugang zu unzulässigen Inhalten über Suchdienste. Ziel war, Probleme zu identifizieren und den Jugendschutz in diesen Diensten insgesamt zu verbessern.
Wurden noch vor einigen Jahren bereits bei kinderaffinen, doppeldeutigen Suchbegriffen wie Mädchen pornografische Inhalte unter den ersten Treffern gefunden, sind diese heute nicht mehr vorhanden oder auf hintere Plätze verwiesen. Pornografische Inhalten werden allerdings weiterhin in großem Umfang über die Suchdienste zugänglich gemacht, wobei unzulässige Fundstellen vor allem in der Bildersuche zu finden sind.
Im Zusammenhang mit dem Exekutionsvideo von Saddam Hussein untersuchte jugendschutz.net zusätzlich, inwieweit solche Darstellungen über Suchmaschinen zugänglich gemacht werden. Die entdeckten Fundstellen wurden an die Betreiber mit der Bitte um Sperrung geleitet. Besonders Yahoo zeigte sich sehr kooperativ und entfernte fast 200 Videos mit absolut unzulässigen Inhalten, die bis dato sehr leicht über die Suchmaschine auffindbar waren.

Jugendschutzfilter – unzureichende Wirksamkeit

Die unüberschaubare Fülle und Vielfalt an Angeboten im Internet macht es erforderlich, dass auch technische Mittel eingesetzt werden. Nach dem JMStV sollen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor allem Jugendschutzfilter und Altersverifikationssysteme eingesetzt werden. Mit der Einrichtung eines Prüflabors der KJM bei jugendschutz.net ist es seit 2006 möglich, technische Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gemeinsam mit Anbietern und der Aufsicht an Verbesserungen der derzeit vorhandenen Systeme zu arbeiten.
Im Rahmen eines Testes von Filtersystemen hat jugendschutz.net festgestellt, dass Filtersysteme immer noch eine sehr unterschiedliche Effizienz aufweisen. Trotz einzelner positiver Änderungen gegenüber früheren Untersuchungen konnte bei keinem Programm eine zufrieden stellende Wirksamkeit festgestellt werden. Je besser ein Filter jugendschutzrelevante Angebote blockiert, desto größer ist der Anteil der fälschlich ausgefilterten Angebote (Overblocking), die für Kinder oder Jugendliche unbedenklich oder geeignet sind. Umgekehrt weisen Jugendschutzfilter, die einen Großteil der nicht jugendschutzrelevanten Angebote anzeigen, eine sehr hohe Fehlerrate bei der Blockade jugendschutzrelevanter Websites auf (Underblocking).

Pornografie nach wie vor größtes Problem

Wie in den letzten Jahren betraf der überwiegende Teil der von jugendschutz.net festgestellten Verstöße in Deutschland das Zugänglichmachen einfach pornografischer Inhalte. Allerdings ist es gelungen sogenannten Posenangeboten, Angebote im Vorfeld der Kinderpornografie, die nach dem JMStV absolut unzulässig sind, durch gezielte Kampagnen von jugendschutz.net und der Aufsichtstätigkeit von KJM und den Landesmedienanstalten den Boden zu entziehen. Auch das Gros der Verstöße im Ausland bezog sich, wie im vergangenen Berichtsjahr, auf die Verbreitung pornografischer Inhalte. Daneben dokumentierte jugendschutz.net hauptsächlich kinderpornografische Angebote. Im Bereich der Posenangebote ging der Anteil auch im Ausland erfreulicherweise deutlich zurück.

Vorgehen im In- und Ausland ist erfolgreich

Ist ein deutscher Content-Anbieter ermittelbar, fordert jugendschutz.net diesen zur Entfernung der unzulässigen Inhalte auf. Nur bei bestimmten absolut unzulässigen Inhalten (Kinderpornografie, rechtsextreme Straftatbestände) wird von dieser Regel abgewichen. An deutsche Host- oder Service-Provider wendet sich jugendschutz.net mit der Bitte um Sperrung, wenn kein Content-Anbieter ermittelbar ist.
Insgesamt konnten durch diese Vorgehensweise mehr als zwei Drittel der festgestellten Verstöße im Vorfeld von Aufsichtsverfahren entfernt werden. Bei pornografischen Inhalten gelingt es jugendschutz.net bei deutschen Angeboten in über 80% der Fälle, eine Entfernung zu erreichen. Schreibt jugendschutz.net deutsche Provider wegen unzulässiger rechtsextremer Propaganda an, liegt die Erfolgsquote sogar bei über 90%.
Auch bei Angeboten im Ausland ist jugendschutz.net zunehmend erfolgreich. Die Kontaktaufnahme zu ausländischen Providern ist insbesondere beim Vorgehen gegen unzulässige rechtsextreme Web-Angebote ein zentraler Baustein. 2007 erwirkte jugendschutz.net in 80% der Fälle, in denen Provider unter Bezugnahme auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen angeschrieben wurden, eine schnelle Entfernung der Inhalte zu erreichen. Exemplarisch für das erfolgreiche Vorgehen in diesem Bereich ist die Kooperation mit einer großen Schweizer Downloadplattform, die auf Bitte von jugendschutz.net 90 rechtsextreme Tonträger von ihrem Server entfernte. Die gelöschten Titel, darunter auch beschlagnahmte Tonträger der Neonazi-Band Landser, wurden darüber hinaus vom Provider auf eine Blacklist gesetzt, um die künftige Weiterverbreitung über den Dienst zu verhindern.
Insgesamt leitete jugendschutz.net über 200 ausländische Web-Angebote zur Stellung eines Indizierungsantrages weiter. Mit der erfolgten Indizierung gelang es, viele prominent platzierte ausländische Angebote aus den deutschen Suchmaschinen zu entfernen und ihre Verbreitung in Deutschland dauerhaft zu erschweren.
jugendschutz.net hat daneben in allen Arbeitsbereichen Kontakte zu anderen Staaten etabliert und war an der Begründung zweier internationaler Netzwerke (INHOPE – Kinderpornografie, INACH – Rassismus) beteiligt. Über die Entfernung einzelner unzulässiger Angebote hinaus geht es dabei um die länderübergreifende Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes, zum Beispiel über internationale Regelungen.

Wirksamer Jugendschutz im Internet ist möglich

Die Arbeit von jugendschutz.net zeigt, dass es möglich ist, auch in einem globalen Medium wie dem Internet für mehr Rücksicht auf Kinder und Jugendliche zu sorgen. Voraussetzung hierfür sind allerdings Anstrengungen aller Beteiligten von Anbietern, Selbstkontrolle, Aufsicht, Medienpädagogik, Eltern und Kindern. Die Verantwortung für den Jugendschutz darf nicht allein auf Eltern und Kindern abgewälzt werden. Insbesondere haben Anbieter und Betreiber die Möglichkeit, den Jugendschutz wesentlich besser zu berücksichtigen als dies heute schon geschieht. Sie müssen bei der Gestaltung ihrer Angebote mehr Rücksicht auf Kinder nehmen und schon bei ihrer Entwicklung Jugendschutzfragen mit bedenken.