Das Business-Keeper-Monitoring-System

ein webbasiertes Hinweisgebersystem im Einsatz beim Landeskriminalamt Niedersachsen

Von Rüdiger Butte, Landrat Hameln-Pyrmont,Direktor des Landeskriminalamtes Niedersachsen a.D.

Für die Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität nutzt die Polizei in Niedersachsen seit dem 30.10.2003 ein von der Potsdamer Softwarefirma Business Keeper AG entwickeltes Internetsystem. Dieses ermöglicht es dem LKA, Hinweise zu Korruption und Wirtschaftskriminalität nicht nur anonym, also ohne Rückschlüsse auf den Absender, entgegenzunehmen, sondern auch mit dem Anonymus zu kommunizieren, nachzufragen und so auch Plausibilitätsprüfungen anzustellen. Der Hinweisgeber seinerseits kann Nachfragen zum Fall stellen und bekommt so ein Feedback.


Rüdiger Butte, Direktor des
Landeskriminalamtes
Niedersachsen a.D.

Ausgangslage
Wirtschaftskriminalität verursachte gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik im Jahr 2003 bundesweit einen Schaden von rund 6,83 Mrd. Euro und lag damit um nahezu 40 % über dem des Vorjahres.1 Der tatsächliche Schaden dürfte noch um einiges größer sein, da von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist. Das große Gefahrenpotential wird auch dadurch deutlich, dass nur etwa 1,3 % aller registrierten Straftaten wirtschaftskrimineller Natur waren, diese jedoch mehr als 57 % des registrierten Gesamtschadens ausmacht.

Korruption ist ebenfalls geprägt von hoher Sozialschädlichkeit. Schadenssummen können aber allenfalls geschätzt werden, da hier das Dunkelfeld noch weitaus größer sein dürfte. Experten sagen, nur 5 % aller Korruptionsdelikte kommen tatsächlich ans Tageslicht. Transparency International geht in seinem im Frühjahr 2005 veröffentlichten Welt-Korruptions-Bericht davon aus, dass allein in Deutschlands Bausektor jährlich ein Schaden von mindestens 5 Mrd. bis 10 Mrd. Euro verursacht wird. Weltweit dürfte der Schaden im Baubereich bei mehr als 225 Mrd. Euro liegen. Das sind knapp 10 Prozent des globalen Bauauftragsvolumens.2
Es wird davon ausgegangen, dass in Teilbereichen der staatlichen Verwaltung Deutschlands bis zu 90 % aller Bauvorhaben auf Bestechung und Preisabsprachen beruhen, so Prof. Dr. Bannenberg und OStA Schaupensteiner.3

Die Bürger und der Staat werden durch die immensen Schäden, die ihnen durch die Korruptionstaten zugefügt werden, in doppeltem Maße belastet: Zum einen durch die missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern (durch Korruption erlangte Aufträge sind um ein Vielfaches teuerer, da der freie Wettbewerb ausgeschaltet wird und die Schmiergelder werden ebenfalls auf den Preis aufgeschlagen) und zum anderen durch erhöhte Folgekosten, die z.B. durch mangelhafte Bauausführung infolge fehlender Kontrolle zu vorzeitigen Reparaturen oder gar Neubauten führen.

Einer Umfrage des Berliner Meinungsforschungsinstitutes Forsa im Auftrag von „impulse“ im Jahr 2002 zufolge, hat jeder siebte deutsche Firmenchef bereits einmal einen potentiellen Auftraggeber bestochen.4 Hochgerechnet haben sich damit rund 150.000 Unternehmer der Korruption schuldig gemacht. Für viele scheint Bestechung aber auch ein notwendiges Übel, um an Aufträge zu kommen. So bestätigten insgesamt 54 % der Befragten, schon einmal einen Auftrag verloren zu haben, weil sie kein Schmiergeld zahlten.
Es sind also nicht immer die qualifizierten Unternehmer, die einen Auftrag erhalten. Stattdessen kommen diejenigen zum Zuge, welche die höchsten Bestechungsgelder bezahlen oder die besten Verbindungen besitzen.
Aber nicht nur der materielle Schaden ist an dieser Stelle zu erwähnen, auch die staatsgefährdenden Aspekte dürfen nicht außer Acht gelassen werden: Die Integrität und die Funktionalität des Staates stehen auf dem Spiel. Korruption gefährdet die Demokratie und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der staatlichen Verwaltung.

Kurz: Korruption und Wirtschaftskriminalität sind Kriminalitätsbereiche mit einer außerordentlich hohen Sozialschädlichkeit, die zu einer Schwächung der Wirtschaft und einer Gefährdung der Demokratie führen.
Deshalb ist deren Bekämpfung seit Jahren erklärtes Ziel der Niedersächsischen Landesregierung.

Hinweiserlangung
Das größte Problem ist jedoch die Hinweiserlangung. Warum ist die Dunkelziffer gerade im Bereich der Korruption so hoch? Das hat seine Ursache u.a. in den auf Konspiration angelegten Täter-Täter-Beziehungen und dem Fehlen personifizierbarer Opfer. Korruption ist ein klassisches Kontrolldelikt. Strafanzeigen von unmittelbar Beteiligten bilden die absolute Ausnahme und Hinweisgeber aus dem Umfeld der korruptiven Beziehungen trauen sich in der Regel nicht, ihre Kenntnisse dem Vorgesetzten oder den Strafverfolgungsbehörden zu offenbaren. Gerade aber diesen Hinweisgeber, den sog. Whistleblower, gilt es, in das Netzwerk gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität einzubeziehen, will man das Dunkelfeld aufhellen. Leider gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Schutz des Whistleblowers wie z.B. in Schweden. Solche Personen müssen damit rechnen, entlassen, versetzt, bedroht, eingeschüchtert oder diskriminiert zu werden. Um diesen Personen dennoch die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Kenntnisse ohne Angst vor Repressalien mitteilen zu können, wurde von der Potsdamer Softwarefirma Business Keeper AG (BK AG) ein webbasiertes Informationssystem, das Business-Keeper-Monitoring-System (BKMS® System) entwickelt, über das der Hinweisgeber völlig anonym eine Meldung abgeben kann.

Anonyme Anzeigen
Zur Bedeutung von anonymen Hinweisen erklären Prof. Dr. Bannenberg und OStA Schaupensteiner u.a.:
„Neben den Ermittlungen selbst, die, sachverständig geleitet, eine Lawine von Folgeverfahren auslösen können, sind anonyme Anzeigen die am besten sprudelnden Erkenntnisquellen. Anonyme Hinweise sind grundsätzlich ernst zu nehmen, denn es handelt sich häufig um Insiderwissen. ’Soweit Insider ihre Kenntnisse anonym anzeigen, stellt diese Vorgehensweise in einem nach allen Seiten abgeschotteten System der Korruption bisweilen die einzige Äußerungsmöglichkeit ohne Gefahr von Repressalien dar.’“5

Sowohl in der Vergangenheit als auch heutzutage erreichen uns immer wieder anonyme Strafanzeigen, die auf Korruption oder Wirtschaftskriminalität hinweisen. Sie sind oft sehr knapp und unvollständig und bieten wenig Ansätze für weitere polizeiliche Ermittlungen – eine staatsanwaltliche Einstellung gem. § 170 II StPO ist die Folge. Sicher gibt es auch umfangreiche und qualifizierte anonyme Anzeigen, die zur Einleitung von Ermittlungsverfahren bis hin zu gerichtlichen Verurteilungen führen. Diese sind aber relativ selten. Das Problem bei herkömmlichen anonymen Anzeigen ist, dass keine Rückfragen an den Hinweisgeber gestellt werden können.

Telefonhotlines oder Vertrauensanwälte, sog. Ombudsmänner (und -frauen) bieten dem Hinweisgeber Möglichkeiten, Hinweise im Schutze der Anonymität geben zu können. Auf die Vor- und Nachteile dieser Einrichtungen, die in einigen Bundesländern oder Wirtschaftsunternehmen wie z.B. der Deutschen Bahn AG eingesetzt werden, will ich an dieser Stelle nicht eingehen.

Das BKMS® System
Das BKMS® System ist ein webbasiertes Meldesystem zur Prävention und Repression krimineller oder sonstiger schädigender Handlungen, das ursprünglich für die Wirtschaft entwickelt wurde, die sich selber vor Kriminalität in den eigenen Reihen schützen muss. Das Besondere an dem System ist die Möglichkeit des anonymen Dialogs zwischen Hinweisgeber und Sachbearbeiter während der Zeit der Ermittlungen.

Die menügesteuerte Hinweisabgabe findet ebenso wie die systematische Hinweisbearbeitung über das Internet online statt und ist somit orts- und zeitunabhängig. Es steht den Hinweisgebern also auch außerhalb der üblichen Dienst- und Geschäftszeiten zur Verfügung. Dies ist gerade vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass Hinweisgeber oftmals nur in einem eng begrenzten Zeitfenster bereit sind, ihre Kenntnisse zu offenbaren.

Hinweisgeber gelangen über einen Link auf der Homepage des LKA Niedersachsen, www.lka.niedersachsen.de oder über eine eigens eingerichtete Website, www.korruptionsbekaempfung.niedersachsen.dein den anonymen Meldebereich. Der Ablauf der Meldung ist in Menüs unterteilt, die auch von Personen, die keine großen Erfahrungen mit dem Internet haben, leicht zu verstehen sind. Zunächst wählen die Hinweisgeber den Schwerpunkt ihrer Meldung wie z.B. Korruption oder Betrug. Die Fragen des Meldeformulars enthalten alle Angaben, die für die weitere Bearbeitung und Auswertung wichtig sind.
In ein freies Textfeld kann der Sachverhalt eingetragen werden. Auch Dateianhänge, z.B. in Form von Word- oder Excel-Dokumenten können übersandt werden, wobei der Hinweisgeber auf die Löschung seiner Autorenkennung besonders hingewiesen wird.

Anonymer Dialog
Das Herzstück des Systems ist die Möglichkeit des anonymen Dialogs mit den polizeilichen Sachbearbeitern der Meldung. Dafür ist es wichtig, dass sich die Hinweisgeber einen anonymen Postkasten am Ende des Meldeprozesses einrichten. Die Einrichtung des Postkastens ist bewusst nicht zwangsweise vorgegeben, sondern optional. Da die Hinweisgeber Benutzernamen und Kennwort selbst wählen und die Angaben keinen persönlichen Daten zugeordnet werden können, bleibt der gesamte Dialog anonym. Vergisst der Hinweisgeber seine Zugangsdaten, muss ein neuer Postkasten eingerichtet werden, weil er der Einzige in Kenntnis der Daten ist. Das BKMS® Sys-tem unterscheidet sich hier vollkommen vom Mailingsystem. Da weder IP-Adresse noch Uhrzeit gespeichert werden, ist ein retrograder Rückschluss auf den Hinweisgeber nicht möglich.
Das System ist gerade im Hinblick auf die Anonymität und Datensicherheit durch einen von unserem Hause benannten Diplom-Informatiker im Auftrage der BK AG begutachtet und zertifiziert worden.

Die wesentlichen Vorteile des BKMS® Systems, die Zusicherung der Anonymität und die Möglichkeit des anonymen Dialogs, haben in Niedersachsen zu einem erheblichen Anstieg des Hinweisaufkommens geführt, worüber später noch ausführlich berichtet wird.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Hinweise schriftlich eingehen, wodurch u.a. Fehlinterpretationen und Missverständnisse weitgehend vermieden werden. Auch werden in Niedersachsen nur bestimmte Hinweise zugelassen, Hinweise auf die besonders sozialschädlichen Deliktsbereiche Korruption und Wirtschaftskriminalität. Die Meldung anderer Kriminalitätsbereiche wird durch besondere Filterfunktionen vom System nicht aufgenommen. Hierüber wird der Hinweisgeber auch entsprechend mit der Bitte informiert, sich an die nächste Polizeidienststelle zu wenden.

Das Pilotprojekt
Was hat Niedersachsen veranlasst, das BKMS® System als Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung einzusetzen? Zum einen die bereits dargestellte hohe Sozialschädlichkeit und die Gefährdung von Staat und Demokratie und zum anderen das Ausbleiben von hinreichenden Erkenntnissen. Zum 01. Oktober 2002 wurde im LKA Niedersachsen die Zentralstelle Korruptionsbekämpfung (Zs-Kor) eingerichtet. Über ein Jahr erreichte die Zs-Kor nicht ein einziger Hinweis, weder anonym noch offen.
Zielsetzung war daher:

• Erhöhung der Hinweisquantität durch gezielte Sensibilisierung der Öffentlichkeit, durch Absenkung der Hemmschwelle durch die Anonymität oder durch Motivation des Hinweisgebers durch das Feedback in der Kommunikation.

• Erhöhung der Hinweisqualität durch gezielte kategorisierte Abfrage von Informationen, durch Einbeziehung des Hinweisgebers zur Fallkonkretisierung oder durch Glaubhaftigkeitsprüfung im Dialog.

• Schnelle Tatbestandsklärung durch eine landesweite zentrale Erfassung von Hinweisen, durch Informationskorrelation oder durch Relevanzprüfung.

• Schutz des Hinweisgebers durch Anonymität.

Am 30. Oktober 2003 wurde das BKMS® System im Rahmen einer Landespressekonferenz des Niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann als bundesweit einmaliges Pilotprojekt gestartet. Terminiert war die Pilotphase bis 29. Februar 2004, mit der Option einer 2-monatigen Verlängerung für den Fall, dass keine grundlegende Aussage über Erfolg oder Misserfolg gemacht werden könnte.
Auf Grund des überaus positiven Verlaufs des Projektes wurde das System zum 01. März 2004 als offizielles Instrument zur Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität übernommen.

Öffentlichkeitsarbeit
Ein derartiges Hinweisgebersystem ist von einer intensiven, breit angelegten und möglichst fortdauernden Öffentlichkeitsarbeit abhängig. Je größer der Bekanntheitsgrad des Systems, desto größer die Zahl der eingehenden Hinweise.
Nach der Landespressekonferenz des Innenministers berichteten sowohl die Printmedien als auch das Fernsehen gerade in den ersten Tagen und Wochen sehr ausführlich nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit (sogar das südkoreanische Fernsehen sendete einen Beitrag). Parallel dazu wurden durch die Zs-Kor über 160 Verbände, Verwaltungen und Institutionen in Niedersachsen mit differenzierten Informationen versorgt und gebeten, diese an die Mitarbeiter bzw. die nachgeordneten Institutionen weiterzuleiten. Auch auf die Möglichkeit der elektronischen Übersendung wurde dabei besonders hingewiesen.

Die bundesweite Medienberichterstattung hat natürlich dazu geführt, dass die eingehenden Meldungen nicht nur Niedersachsen, sondern mittlerweile alle Bundesländer tangieren.

Strafrechtlich relevante Meldungen
Meldungen über das BKMS® System werden von hier erst dann als relevant eingestuft, wenn sie zur Einleitung polizeilicher bzw. staatsanwaltlicher Ermittlungen und somit zu einem offiziellen Strafverfahren führen.
Vor Beginn des Pilotprojektes waren keinerlei Aussagen über den Umfang der zu erwartenden Meldungen möglich, da mit dem BKMS® System absolutes Neuland betreten wurde. Auch die Möglichkeit eines völligen Ausbleibens anonymer Meldungen war nicht auszuschließen.
In den beiden ersten Tagen des Projektstarts erfolgten über 2.700 Zugriffe auf die Info-Seite, über die man direkt in die Meldemaske gelangt. Mit Stand vom 1. November 2005 – auf diesen Stichtag beziehen sich jetzt die nachfolgenden Zahlen – waren knapp 25.600 Zugriffe auf die Info-Seite zu verzeichnen.

Zu Beginn des Pilotprojektes gab es mehrere Meldungen u.a. von vermeintlichen Pressevertretern, die das System testen wollten. Es gab auch einfach nur „Nonsens-Meldungen“ ohne jegliche Relevanz („Meine Frau betrügt mich; das muss auch mal gesagt werden“). Seit Anfang 2004 sind derartige Nonsens-Meldungen deutlich zurückgegangen.
Insgesamt erreichten uns 800 Meldungen, von denen nach erster Einschätzung 362 als strafrechtlich relevant einzustufen sind. In 155 Fällen wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon tragen 126 ein „Js-Aktenzeichen“; 61 Hinweise wurden zunächst zur weiteren Bearbeitung an Polizeidienststellen, Finanz-, Arbeits- oder Ausländerämter weitergeleitet.
Nur 193 der relevanten Meldungen (53,3 %) beziehen sich auf Niedersachsen. 159 Meldungen betreffen die anderen Bundesländer (43,9 %). Zehn Meldungen konnten tatortmäßig nicht zugeordnet werden, da es sich hier z.B. um Internetbetrügereien handelte.

Die Hinweise beziehen sich auf Korruption sowie auf Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Wettbewerbsdelikte, aber auch auf illegale Beschäftigung und sonstige Wirtschaftsdelikte. Auch Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr ist in mehreren Fällen angezeigt worden. Die Sachverhalte sind teilweise sehr detailliert und substantiiert dargestellt, z.B. in Form mehrseitiger Word-Dokumente, teilweise aber auch sehr knapp, so dass Rückfragen unabdingbar sind.
Rückfragen konnten bei 293 Hinweisgebern (bezogen auf die 362 strafrechtlich relevanten Meldungen) gestellt werden, da diese sich einen anonymen Postkasten eingerichtet hatten; d.h., über 80 % der Hinweisgeber relevanter Meldungen haben sich einen Postkasten eingerichtet. Dies spricht für die hohe Akzeptanz und das Vertrauen in das System und die zugesicherte Anonymität. Kommuniziert haben von diesen 293 Hinweisgebern bis dato 192 (65,5 %). Dieser Anteil dürfte noch steigen, da manche Hinweisgeber zwei, drei oder vier Wochen für eine erste Antwort benötigen.

Hatten wir zuvor innerhalb eines Jahres nicht einen einzigen Hinweis erhalten, sind es jetzt allein für Niedersachsen 193 relevante Meldungen. Ein Erfolg, den man nicht kommentieren muss. Zum Erfolg
polizeilicher Arbeit gehört natürlich auch das justizielle Ziel, die Verurteilung über-
führter Tatverdächtiger. Dafür ist der Zeitraum allerdings zu kurz; dass es zu Verurteilungen kommen wird, steht aber außer Frage.

Ein Fall
Auch Ermittlungen gegen eigene Kollegen sind über das BKMS® System initiiert worden. Kurz nach Beginn des Projektes, im Dezember 2003 erreichte uns die Nachricht, wonach ein Beamter der Polizei Niedersachsen, der für die Einrichtung eines Fitnessraumes für die Polizei im Rahmen der EXPO 2000 eine „Provision“ in Höhe von 25 % des Auftragswertes von dem bevorteilten Unternehmen erhalten habe. In der Folgezeit habe der Beamte für weitere Bestellungen von Sportgeräten bei dem involvierten Unternehmen ebenfalls entsprechende Kick-Back-Zahlungen erhalten.
Leider hatte sich der Hinweisgeber keinen virtuellen Postkasten eingerichtet, so dass keine Kommunikation mit dem Anonymus möglich war. Erst durch langwierige Ermittlungen der Zs-Kor konnte der Sachverhalt soweit konkretisiert werden, dass durch die zuständige Staatsanwaltschaft ein hinreichender Tatverdacht bejaht und Durchsuchungsbeschlüsse beantragt werden konnten. Nach der Durchsuchung und Auswertung der sichergestellten Unterlagen wurden die Vorwürfe nicht nur bestätigt, sondern weitere umfängliche Betrugs- und Untreuehandlungen des Beamten aufgedeckt. Die polizeilichen Ermittlungen stehen unmittelbar vor dem Abschluss.
Ein Fall, der ohne das System offenbar nicht bekannt geworden wäre.
Weitere interessante Fälle ließen sich hier darstellen, doch das ist nicht Ziel dieses Beitrages.

Motivation der Hinweisgeber
Die Frage nach der Motivation des Hinweisgebers wird immer wieder gestellt. Gegner des Systems behaupten, es wären Denunzianten, die sich hier melden. Wir haben andere Erfahrungen gemacht. So schreibt ein Hinweisgeber, der zuvor detaillierte Angaben zu Korruption in einem niedersächsischen Amt gemacht hat, Folgendes:
„Ich versichere Ihnen, dass ich keine wissentlich falschen Angaben mache. Ich gebe Ihnen mit sehr viel Herzklopfen Informationen weiter, die ich direkt von den Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten erhalten habe, die ich für sehr korrekt halte. ... Es haben sich Fakten über zwei Jahre gesammelt. Darüber, ob es richtig ist, so etwas anonym anzuzeigen, bin ich mir bis dato nicht sicher. Es gibt genügend Fälle in unserer Zeit, bei denen Wirtschaftskriminelle einen längeren Arm haben als die Justiz und die Wahrheitssuchenden am Ende die Verlierer sind.“

Mehrere Hinweisgeber melden sich so oder ähnlich. Sie möchten kriminelle Machenschaften mitteilen und so deren Fortgang verhindern, trauen sich aber nicht offen aufzutreten, weil sie befürchten, später selber als Verlierer dazustehen.

Vertrauen in polizeiliche Arbeit
Andere Hinweisgeber outen sich im Laufe der Kommunikation mit dem polizeilichen Sachbearbeiter, weil sie Vertrauen gefunden haben und sehen, dass ihr Hinweis zur Aufklärung von Straftaten sehr wertvoll war. Es ist auch immer das Ziel, die Hinweisgeber zur Offenlegung ihrer Personalien zu ermuntern. Andere Hinweisgeber sind auch bereit, sich zumindest fernmündlich mit den Sachbearbeitern oder auch den Staatsanwälten in Verbindung zu setzen.
Eine genaue Zahl derer, die sich im Laufe der Ermittlungen offen als Zeuge zur Verfügung stellen, kann von hier allerdings nicht gegeben werden, da die Rückmeldungen der örtlichen Dienststellen, die später die Sachbearbeitung übernehmen, in diesem Zusammenhang noch optimiert werden müssen. So kann derzeit auch nicht genau angegeben werden, welche Verfahren zwischenzeitlich eingestellt wurden.

Sensibilisierung
Das Projekt und die damit einhergehende intensive Öffentlichkeitsarbeit hat bundesweit zu einer erheblichen Sensibilisierung in der Bevölkerung beigetragen. So führt beispielsweise ein vermeintliches Mitglied eines bayerischen Gemeinderates, nachdem es zunächst einen offensichtlich korruptiven Sachverhalt im Zusammenhang mit der Vergabe von Architektenleistungen geschildert hatte, Folgendes aus: „Mit einigen wenigen Kollegen aus dem Gemeinderat haben wir zwar jedes Mal dagegen protestiert, aber wir haben, zum Teil aus Unwissenheit, nicht wirklich etwas dagegen unternommen. Auf der Seite – www.transparency.de las ich von Ihrer Aktion und würde mich freuen, wenn Sie mir mitteilen können, welche Möglichkeiten wir haben, um an eine fairere und vielleicht kostengünstigere Ausschreibung für Aufträge an Architekten zu kommen. .... bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aktion. Mir ist dabei klar geworden, dass wir als Kommunalpolitiker viel verantwortungsbewusster mit unserem Amt umgehen müssen. Schließlich sind wir auf die Bürger vereidigt und nicht einer Partei oder einzelnen Personen verantwortlich.“

Ausblick
Niedersachsen ist derzeit noch das einzige Bundesland, das dieses webbasierte Hinweisgebersystem im Bereich der Strafverfolgung nutzt. Fast 50 % der eingehenden Meldungen betreffen allerdings andere Bundesländer. Die Betreuung dieser Hinweisgeber (die Kommunikation) muss über das LKA Niedersachsen erfolgen und führt so zu einer auf Dauer nicht hinnehmbaren Mehrbelastung meiner Mitarbeiter.
Auf der 154. Tagung der AG Kripo6 wurde von mir das BKMS® System und die hiesige Bewertung vorgetragen. Niedersachsen wurde daraufhin beauftragt, die Thematik in die folgende Tagung der Kommission Kriminalitätsbekämpfung (KKB) einzubringen. Die KKB beschloss in ihrer 11. Tagung unter TOP 77 die Einrichtung einer Bund-Länder-Projektgruppe (BLPG) unter Federführung Niedersachsens mit dem Auftrag, u. a. die sich durch das BKMS® System bietenden Möglichkeiten und Risiken zur Bekämpfung der Korruption und Wirtschaftskriminalität umfassend zu prüfen.
Nach langen und teilweise kontroversen Diskussionen legte die BLPG einen Abschlussbericht mit Stand vom 11.01.2005 vor, der neben einer grundsätzlich positiven Bewertung des Systems mit folgender Empfehlung endet:

„Das BKMS® System ist als geeignetes Instrument zur Steigerung des Hinweisaufkommens in den Bereichen Korruption und Wirtschaftskriminalität grundsätzlich zu empfehlen.
Hinsichtlich der Bewertung und Gewichtung der beschriebenen Risiken sowie der Kosten herrscht in der BLPG jedoch keine einheitliche Meinung.“

Den Bericht hat die KKB auf ihrer 13. Sitzung am 26./27. April 20058 zur Kenntnis genommen und an die AG Kripo weitergeleitet. Auf der 157. Tagung der AG Kripo am 06./07. September 2005 in Warnemünde waren sich alle Teilnehmer einig darüber, dass technisch funktionale Systeme wie das BKMS® System grundsätzlich geeignet sind, das Hinweisaufkommen in den Deliktsbereichen Korruption und Wirtschaftskriminalität zu verbessern. Die AG Kripo sieht allerdings auch die Notwendigkeit einer möglichst einheitlichen IT-Umsetzung in Bund und Ländern als sachgerecht an. Daher erging an den UA IuK der Auftrag, die Frage einer einheitlichen technischen Umsetzung unter Einbeziehung der Entwicklungen in Hamburg und Brandenburg zu prüfen.

OLAF, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung in Brüssel, hat großes Interesse an der Übernahme des BKMS® Systems für ihre eigenen Ermittlungen innerhalb der EU-Kommission. Es soll zunächst als Pilotanwendung in mehreren Staaten eingesetzt werden.

Fußnoten:
1 BKA Lagebericht Wirtschaftskriminalität 2003
2 Financial Times Deutschland vom 17.03.2005
3 Bannenberg/Schaupensteiner (2004): „Korruption in Deutschland. Portrait einer Wachstumsbranche“, München, S. 41 (m.w.N.)
4 Impulse, Ausgabe 6 / 2002
5 Bannenberg/Schaupensteiner (2004): „Korruption in Deutschland. Portrait einer Wachstumsbranche“, München, S. 39 (m.w.N.)
6 154 Tagung der AG Kripo am 18.02.2004 in Seeon, TOP 2.6
7 11 Tagung der Kommission Kriminalitätsbekämpfung am 04./05. Mai 2004 in Duisburg
8 13. Tagung der Kommission Kriminalitätsbekämpfung am 26./27. April 2005 in Saarbrücken