Kindesmisshandlung

– die Sicht der Täter

von Rita Steffes-Enn, Stellv. Leiterin des Instituts Psychologie und Bedrohungsmanagement in Darmstadt und ehemalige Polizeibeamtin des Landes Rheinland-Pfalz

Moderne und effektive Kriminalitätsbekämpfung – somit auch der aktive und präventive Schutz vor Kindesmisshandlung – zeichnet sich durch Vernetzung der verschiedenen betroffenen Arbeitsbereiche (Polizei, Justiz, Familienhilfe, Opferhilfe, Jugendamt usw.) aus. Dies beinhaltet auch, das Wissen aus den verschiedenen Professionen zusammenzutragen und für ein effektives Fallmanagement zu nutzen. Die kriminaltherapeutische Arbeit mit männlichen und weiblichen Tätern ist eine dieser Professionen. Im Folgenden wird erörtert, welchen Beitrag das Wissen aus der Täterarbeit im Bereich der Polizeiarbeit sowie des aktiven und präventiven Opferschutzes leisten kann.

Rita Steffes-Enn
Stellv. Leiterin des Instituts 
Psychologie und Bedrohungs-
management in Darmstadt


Weibliche Täter!? 

Die Misshandlung eines Kindes stellt in unserer Gesellschaft einen Tabubruch dar, in doppelter Hinsicht, wenn das Opfer das eigene Kind ist, dreifach ist der Tabubruch im Falle einer Täterschaft durch die Kindesmutter. Kindesmisshandlung wird in die Kategorien Vernachlässigung, sexueller Missbrauch, seelische Misshandlung und körperliche Misshandlung unterteilt. Auf eine weitere Ausführung zu den einzelnen Misshandlungsformen wird jedoch verzichtet, da der Schwerpunkt des vorliegenden Artikels für alle Formen Relevanz besitzt. Auch gilt es eingangs zu erwähnen, dass es unabdingbar erscheint, sich bei den Phänomenen Kindesmisshandlung und -tötung von der stereotypen Betrachtung einer rein männlichen Täterschaft zu verabschieden. So finden sich nach Saimeh (2010) in der Gruppe der unter 30jährigen Täter zu 55% Frauen. Dies ändert sich nach Saimeh jedoch mit zunehmendem Alter der Opfer, denn bei einem Alter des Opfers von über 15 Jahren stellen Männer in 91,7% der Fälle die Täter dar, wobei die Verletzungsgefahr mit zunehmenden Alter des Opfers sinkt. Schwere Gewalt gegen Kinder – und zwar von der Kindesmisshandlung bis zur Kindstötung – wird als typisch weibliches Gewaltdelikt bezeichnet und ist besonders signifikant bei jungen Müttern zu beobachten (Saimeh 2010, S. 61f). Anzumerken gilt, dass alle im vorliegenden Artikel gemachten Ausführungen gleichermaßen für Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gelten. Der Einfachheit halber wird jedoch ausschließlich in der männlichen Form geschrieben.

Die „Täterbrille„ als Nutzen für professionelles Handeln 

Gewalttaten gegen Kinder emotionalisieren häufig auch die in den jeweiligen Fall involvierten Fachkräfte im besonderen Maße. Somit bringt uns der Umgang mit Kindesmisshandlern oftmals an fachliche, besonders aber auch persönliche Grenzen, die ein Fallverständnis inklusive der Sicht des Täters blockieren. Das Verstehen der handlungsleitenden Einstellungen, der Persönlichkeitsstruktur und der Sicht des Täters auf die Tat ermöglicht aber, das Vorgehen im Sinne einer Rückfallvermeidung und somit zu Gunsten des Opferschutzes zu optimieren. Des Weiteren ermöglicht dieser Blickwinkel aber in einem besonderen Maße, neue Erkenntnisse hinsichtlich Lücken in Informations- und Fallmanagementstrukturen zu gewinnen.
Besonders wichtig ist der Blick durch die „Brille des Täters„ auch bei dem Thema Kommunikation und somit für den Bereich der Vernehmungen, Gefährderansprachen usw. Gerade bei problematischen Gesprächsverläufen wird häufig auf beiden Seiten versucht, durch bestimmte Inhalte, Gesprächstechniken und Verhaltensweisen, Einfluss auf das Gegenüber zu nehmen. Aus diesem Grund bezeichnet Sachse (2001) solche Interaktionsmuster als „Beziehungsspiele„, da sie einer Art „Wenn-Dann-Regelwerk„ unterliegen. Die meisten Beziehungsspiele dienen jedoch vorrangig der Abwehr von Tatverantwortung, der Vermeidung von (sozialen) Sanktionen und ungebremster Konfrontation mit dem eigenen Fehlverhalten, wodurch auch eine tiefergehende Auseinandersetzung mit den Opferfolgen verhindert und zeitgleich ein verzerrtes Selbstbild aufrecht gehalten werden kann. Werden Beziehungsspiele nun nicht rechtzeitig von der Fachkraft als solche erkannt, mündet der Kontakt nicht selten in einer verbal-kämpferischen Form. Ein eindeutiger Nachteil ist, dass der Täter seine Abwehrhaltung verfestigt und die Fachkraft nicht selten Gefühle wie Wut, Hilflosigkeit, Ohnmacht usw. ob des Misserfolges des Gesprächs empfindet. Am Ende dieses Prozess sind häufig eine teils hilflos oder aggressiv anmutende Machtdemonstration durch die professionelle Kraft unter zeitgleicher Ablehnung des Täters zu beobachten (Steffes-enn 2009). 

Berücksichtigung des Psychologischen Bedrohungs- 
managements 


Auf Täterseite werden in diesem Kontext aber durchaus auch Drohungen und Drohgebärden gegenüber oder im Beisein von professionellen Kräften – auch bezüglich Fremd- und Selbsttötungen – präsentiert, die zumeist ihre Wirkung nicht verfehlen auch ohne dass sie strafrechtliche Relevanz besitzen müssen, z.B. „Wenn Sie mir meine Kinder nehmen wollen, sehe ich keinen Sinn mehr in meinem Leben und habe nichts mehr zu verlieren.„ Gerade hierin zeigt sich die Notwendigkeit, das Wissen aus dem Bereich des Psychologischen Bedrohungsmanagements zu nutzen, um substanzielle von flüchtigen Drohungen unterscheiden, also: gefährliche Dynamiken realistisch erkennen, einschätzen und somit auch effektiv entschärfen zu können. Dies dient letztlich sowohl dem Zwecke der Fremd- als auch Eigensicherung. Der Blick des Gefährders bzw. Täters ist hierbei eines der zentralsten Elemente, denn letztlich sollen unsere Interventionen bei eben diesen Personen ihre Wirkung im Sinne des Opferschutzes bzw. des Kindeswohles zeigen. 

Die Tat beginnt im Kopf 

Befasst man sich bei dem Phänomen Gewalt gegen Kinder nun mit dem Blickwinkel der Täter, ist eine Frage, die sich regelrecht aufdrängt: Wie kann es sein, dass ein erwachsener Mensch, mitunter gar ein Elternteil, ein eindeutig unterlegenes Kind misshandelt? Hierzu bedarf es zentraler Mechanismen, die der Begehung von Norm- und Grenzverletzungen, somit auch von Kindesmisshandlungen und -tötungen, dienlich sind und Rechtfertigungen und Bagatellisierungen genannt werden. Diese stellen eine kognitive Verzerrung der Sicht des Täters auf sich selbst, das Opfer und /oder die (optionale) Handlungen als Lösung dar. In der Regel werden diese Faktoren durch Gedanken und Fantasien des Gefährders für die Tat „passend gemacht„. Sie können bewusst herangezogen werden oder aber auch in sich aufdrängender Form, z.B. als Teil eines Krankheitsbildes, darstellen. So kann beispielsweise eine psychotische Mutter, die sonst ihr Kind fürsorglich und liebevoll behandelt, diesem gegenüber Gewalt anwenden, wenn sie denkt, das Kind sei von Dämonen besessen. Nun glaubt sie z.B. das Kind eben von dieser Situation erlösen zu können und zu müssen, indem sie es umbringt. Aber auch ein Elternteil ohne pathologischen Befund weist Rechtfertigungen für eine Tat gegen sein Kind auf. Diese reichen vom ‚Pflichtgefühl’ hinsichtlich einer ‚ordentlichen Kindeserziehung’ bis hin zur Mitnahme des Kindes in den Tod in Form des erweiterten Suizids, um das Kind nicht alleine zurückzulassen. So paradox es anmuten mag, aber diese hier beispielhaft aufgeführten Eltern sehen ausreichend rechtfertigende Gründe für ihre Tat: Liebe zu und Fürsorge um ihr Kind – wenn auch eine falsch verstandene. Marneros (2003) sieht eben diese (falsch verstandene) ‚Liebe’ als eines der Hauptmotive für schwere Gewalt gegen das eigene Kind. Als weitere motivationale Zusammenhänge für schwere Eltern-Kind-Gewaltdynamiken benennt Marneros:

– Verzweiflung
– Verdrängung & Verheimlichung
– Rache am Intimpartner
– Mangelnde Liebe
– Überforderung
– Verwirrung bei Intelligenzminderung
– Einfluss von Wahn & Halluzination.

Insbesondere bei akut nicht gravierend beeinträchtigten bzw. befundfreien Personen lassen sich Rechtfertigungs- und Bagatellisierungsmechanismen dann beobachten, wenn sich die jeweilige Person noch nicht für die Tat entschieden hat, eine solche aber als Option sieht oder aber sie sich mit ihrem bereits gezeigten Fehlverhalten konfrontiert sieht. Psychotische Menschen beschreiben gegenüber der Außenwelt im Vorfeld der Tat in aller Regel ihre Wahnvorstellungen und damit einhergehenden, ebenfalls wahnbesetzten Rechtfertigungen, da diese mit großen Nöten und Ängsten verbunden sind und von der erkrankten Person als real, nicht aber wahnhaft erlebt werden. Hier sind jeweils präventive Maßnahmen möglich, sofern das Umfeld und professionelle Kräfte die Risikofaktoren als solche erfassen und einschätzen.
Aber selbst bei nicht leichter oder mittelschwerer Gewalt gegen das Kind finden sich Mechanismen, die dem Täter die Misshandlung eines Kindes ermöglichen – mitunter auch trotz eines sonst nicht-devianten, also regelkonformen Lebensstils. So erfassten Lamnek und Ottermann (2004) die in Abbildung 1 dargelegten Beweggründe für Eltern-Kind-Gewalt in Form von „Schubsen„, „Ohrfeigen„ oder „Tritten und Schlägen mit Gegenständen„:


Abb. 1: Gründe für Eltern-Kind-Gewalt (Mehrfachnennungen möglich) 
Quelle: Lamnek & Ottermann, 2004

Schwerere Misshandlungsformen wie beispielsweise Verätzungen, Verbrühungen, Verbrennungen, sexueller Missbrauch, Treppe hinunter stoßen oder auch Vernachlässigungen und die diesbezüglichen Beweggründe wurden in der hier zitierten Untersuchung von Lamnek und Ottermann nicht erfasst. Als eine wesentliche Erkenntnis führen die beiden Autoren jedoch an, dass eine von Akzeptanz leichterer Formen von Gewalt gegen Kinder geprägte elterliche Grundhaltung einen zentralen Aspekt für die Häufigkeit der körperlichen Eltern-Kind-Gewalt darstellt.
Bagatellisierungen und Rechtfertigungen von Gewalt gegen Kinder sind demnach als Risikofaktor zu betrachten. Dieser Risikofaktor ist für Außenstehende recht leicht zu erfassen, da er insbesondere in der Kommunikation (mit) der Person erkennbar ist. Denn von Seiten der Misshandler bzw. Gefährder wird hierdurch – wie bereits erwähnt – mehr oder minder bewusst versucht, zu den eigenen Gunsten Einfluss auf Entscheidungen und Verhalten der professionellen Kräfte zu nehmen oder das gegenüber in den Entscheidungsprozess bezüglich einer optionalen Tat mit einzubeziehen. Dies kann mit hoher Zielrichtung oder spontan, sich aus einer Situation und Emotion heraus ergebend erfolgen. Rechtfertigungs- und Bagatellisierungsmechanismen werden auch Neutralisierungstechniken genannt und sind Teil eines gesamten Neutralisierungsprozesses. Sykes & Matza (1957) entwickelten die dem zu Grunde liegende Neutralisierungstheorie und filterten fünf Techniken heraus:

     
  • Ablehnung der Verantwortung:
     In diesen Fällen wird die Verantwortung für die Tat auf das bspw. ständig provozierende Kind übertragen. 
  •  
  • Verneinung des Unrechts:
     Hier kann z.B. die Tat als Sachverhalt grundsätzlich eingestanden werden, wird aber als Unfall deklariert. 
  •  
  • Ablehnung des Opfers:
      Beispielsweise werden die Folgen für das Opfer negiert oder das Opfer gänzlich verachtet und entwertet. 
  •  
  • Verdammung der Verdammenden
     Z.B. werden die verurteilenden, sanktionierenden Instanzen als die den Misshandler unnötig kriminalisierenden Instanzen bewertet. 
  •  
  • Berufung auf höhere Instanzen
     Bei dieser Technik wird die Verantwortung auf Metaebenen gehobenen. Hierzu zählen Ehre, Stolz, Religion, Liebe etc. 

Alle Neutralisierungstechniken haben eins gemeinsam: Sie sind dem Vermeiden von Schuld und Scham vor und nach einer Tat dienlich. Im Vorfeld der Tat dienen die Techniken der Verhaltensermöglichung und werden Neutralisierungen genannt. Neutralisierung deshalb, da mittels der Techniken eine etwaig vorhandene Normakzeptanz punktuell, wiederkehrend oder aber auch zeit- und situationsüberdauernd außer Kraft gesetzt werden kann. Somit ermöglichen Neutralisierungen das Begehen von Einmal- aber auch Wiederholungstaten.
Die Rechtfertigung von normverletzenden Verhalten im Nachgang zur Tat nennen Sykes und Matza (1957) Rationalisierung.


Abbildung 2: Neutralisierungsprozess (Steffes-enn 2010, S. 95)


Für diese „Wiedergutmachung„ des eigenen Verhaltens vor sich und anderen nutzen Täter ebenfalls die o. g. Neutralisierungstechniken. Somit sind diese Techniken prä- und postbehavioral von Relevanz. Fritsche (2003) beschreibt den Neutralisierungsprozess vor der Tat als eine Art (innere) Rechtsberatung, die der potentielle Täter bei sich und seiner moralischen Instanz einholt, um dann zu entscheiden, ob die Tat begangen werden sollte oder nicht. Wird die Tat nicht begangen, so ist es entweder an äußeren Umständen bzw. veränderten äußeren Bedingungen gescheitert oder die Gewaltoption hat quasi den Rechtsstreit verloren und der Gefährder aus diesem Grund den Gedanken an eine Tat verworfen (Ajzen 1985). So könnte zum Beispiel eine Mutter, die sich wünscht, dass ihr Kind aufhört zu schreien und endlich Ruhe einkehre, den Gedanken bekommen, dem Kind ein Kissen ins Gesicht zu drücken bis es still wäre. Ein hoher moralischer Anspruch und eine ansonsten klar Gewalt verneinende Haltung der Mutter kann den Entscheidungsprozess maßgeblich beeinflussen, denn die Mutter benötigt nun eine Vielzahl „guter Gründe„, warum sie dem Kind dennoch das Kissen ins Gesicht drücken könne. Fallen ihr nicht genügend Rechtfertigungen, also Neutralisierungen ein, wird sie das ursprünglich in Erwägung gezogene Verhalten gegenüber dem Kind in diesem Moment auch nicht zeigen. Demzufolge ist der Neutralisation für die Überwindung von Hemmnissen auf dem Weg in die Gewalt eine besondere Rolle beizumessen. Die Neutralisierungstechniken werden von den Tätern und Gefährdern wie zuvor bereits geschildert zumeist verbal zum Ausdruck gebracht. Doch das Umfeld nimmt solche Äußerungen in der Regel nicht als Warnsignale wahr, da sie zumeist floskelhaft, gar banal wirken oder von dem Umfeld mitgetragen werden (Steffes-enn 2010). In diesen Fällen werden selbst gegenüber professionellen Kräften kommunizierte Neutralisierungstechniken oftmals weder dokumentiert, noch die Informationen an das eigene Team und/oder das interdisziplinäre Netzwerk weitergeleitet. Diese Lücken im Informationsmanagement ermöglichen nicht nur eine Förderung verzerrter Wahrnehmungen und Situationsbewertungen auf Täterseite, sondern verhindern eine qualifizierte Risikoeinschätzung unter Berücksichtigung aller im Netzwerk /in der eigenen Institution bekannter Aspekte.

Besonderheiten im Umgang mit Gefährdern und Tätern 

Zunächst gilt zu sagen, dass das primäre Ziel eines jeden Kontakts mit Tätern oder Gefährdern der Opferschutz durch Tat- bzw. Rückfallvermeidung sein sollte. Dies macht ein emotionales Erreichen des Gefährders unabdingbar. Nun weisen aber Menschen, die auf Neutralisierungen und Rationalisierungen zurückgreifen, auffallend häufig eine Gemeinsamkeit auf: Sie zeigen ein hohes Maß an Widerstand gegen (rückfall-) vermeidende Interventionen. Diese „Mauer„, die es zur Entschärfung einer Risikosituation zu überwinden gilt, ist jedoch gebaut aus eben den Gefühlen, die der Gefährder, wie bereits erwähnt, vermeiden will: Schuld und Scham. Die hohe Kunst im Kontakt mit Tätern bzw. Gefährdern ist demnach, das Unaussprechliche aussprechbar zu machen, das im Kontakt Tabuisierte zu enttabuisieren. Denn erst nach der Überwindung dieses inneren Widerstandes ist auf Seiten des Täters/Gefährders eine Auseinandersetzung mit Schuld- und Schamgefühlen sowie den negativen Konsequenzen der (anvisierten) Tat möglich. Dies wiederum erst lässt eine zeit- und situationsüberdauernde Empathie für Andere zu und steigert somit den Schutz für das potentielle Opfer. In diesem Zusammenhang gilt jedoch anzumerken, dass gerade im Umgang mit Kindesmisshandlern ein sehr behutsamer Umgang durch professionelle Kräfte mit aufkommenden Schuld- und Schamgefühle beim Gefährder erforderlich ist: Das Aufkommen dieser Gefühle erhöht nicht selten auch die Gefahr depressiver Verstimmungen und von Suizidalität, was wiederum die Gefahr des erweiterten Suizids erhöht. 
Demnach lässt sich festhalten, dass selbst Täter neben angemessen-kritischen Rückmeldungen, Grenzen und Strukturen auch Sicherheit und Aufmerksamkeit benötigen. Denn nur hierdurch wird ein Raum geboten, in dem Schuld- und Schamgefühle eingestanden, eigene Stärken und Schwächen realistisch eingeschätzt und akzeptiert werden. Als ein aus der kriminaltherapeutischen Erfahrung der Autorin zentraler Aspekt für viele Gefährder ist die Entwicklung von Hoffnung auf eine positive Zukunft zu sehen. Eine bewährte Grundhaltung im Umgang mit Tätern und Gefährdern lautet: Verstehen, aber nicht einverstanden sein. Aus diesen Gründen sollte sich für ein Gespräch mit Misshandlern immer auch ausreichend Zeit genommen werden. 
Hingewiesen sei aber auch darauf, dass je häufiger normverletzendes Verhalten gezeigt wird, desto leichter und schneller ist der Neutralisierungsprozess abgeschlossen, der Weg für eine erneute Tat geebnet (Fritsche 2003). Dies sollte im Hinblick auf die Rückfallgeschwindigkeit und Kindeswohlgefährdung bedacht werden. Denn insbesondere bei Kindesmisshandlungen des leichten oder mittleren Schweregrades leben die Täter zumeist weiterhin mit den Tatopfern am Tatort zusammen. Die Verfügbarkeit des Opfers und die häufig im Miteinander entstandene destruktive Dynamik birgt erfahrungsgemäß ein besonderes Rückfallrisiko und Eskalationspotential mit durchaus dramatischer Zuspitzung in sich.
Für den Fall, dass der betreffenden Person zum Zwecke des Opferschutzes durch Rückfall-/Tatvermeidung auch kriminal- oder psychotherapeutische Angebote aufgezeigt werden sollten, können diese von der Zielperson eher angenommen werden, wenn sie als Hilfestellung für liebende Eltern(-teile) mit einer wachsenden Chance auf weiteren und dauerhaften Kontakt zum Kind, statt als Sanktion für den gewalttätigen Unmenschen, der andernfalls sein Kind verliert, kommuniziert werden, obgleich die Realität beide Seiten beinhaltet. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass Täterarbeit keine Elternkurse, Paargespräche, Opferhilfe o. ä. ersetzt – umgekehrt allerdings auch nicht.
Letztlich sollte sich die professionelle Kraft aber auch damit auseinandersetzen, wie sie vom Gegenüber wahrgenommen wird. Denn Gefährder bzw. Täter loten den Standpunkt des Gegenübers aus, um vom eigenen, unangenehmen Thema abzulenken und den Gesprächsfokus auf die Fachkräfte mit ihrer Haltung zu lenken (Steffes-enn 2009). Dies kann z.B. mittels gezielter Provokationsversuche erfolgen, wozu sich die Technik ‚Verdammung der Verdammenden’ im besonderen Maße eignet. Der Gefährder kann hier beispielsweise Äußerungen treffen wie „Ach, jetzt hetzen die mir mit Ihnen noch eine Frau auf den Hals und Weiber halten bekanntlich doch alle zusammen. Dann ist ja jetzt schon klar, dass Sie der Alten glauben, ich hätte das Kind geschlagen.„, „Ich kann doch jetzt sagen was ich will, für Sie war ich doch von vorneherein das Ungeheuer.„ oder „Ich werde kriminalisiert, weil ich mein Kind ordentlich erziehen will und diejenigen, die kleine Kinder vergewaltigen lassen Sie frei rumlaufen. Sie würden sich mal besser um die kümmern.„ Es handelt sich in allen Fällen um den Versuch, einen klassischen Spießrutenlauf zu starten. Dieses Verhalten ist proportional ansteigend mit dem inneren Widerstand des Gefährders gegen die Intervention.
Im interdisziplinären Fallmanagement sollten Neutralisierungstechniken von Gefährdern und Tätern erfasst und diesen entgegengewirkt werden. Dies macht für den Täter die der Verantwortungsübernahme notwendig und dient vor allem dem Schutz des Kindes. Gerade bei leichteren Formen der Eltern-Kind-Gewalt lässt sich selbst unter professionellen Kräften eine zumindest teilweise Nachvollziehung der von den Misshandlern genannten Neutralisierungstechniken eruieren, z.B. wenn das Kind in der Rolle des Provokateurs, das ewig schreiende Kind, die Vermeidung einer kriminellen Stigmatisierung des außerhalb der elterlichen Gewalt Recht schaffenden Bürgers usw. genannt werden. Nachvollzogene Neutralisierungen und Rationalisierungen auf Seiten von professionellen Kräften bergen ein hohes Konfliktpotential für das Fallmanagement in sich und führen in der Praxis bis zu Spaltungen von Netzwerken oder Zerwürfnissen institutionell zusammengehöriger Teams. Besonders drastisch ist dies beim Fehlen eindeutiger Beweise für Misshandlungen und wenn der betreffende Elternteil zeitgleich auf einer (oder mehreren) Unfallvariante beharrt. Dies ist besonders häufig bei sehr jungen Opfern, sprich: Säuglingen und Kleinstkindern, zu beobachten. Letztlich sei hier auch nochmals auf die Gefahr hingewiesen, dass aufgrund der vom Gefährder nachvollziehbar und plausibel dargelegten Neutralisationen Risikofaktoren mitunter nicht erfasst oder gar vom Helfersystem selbst neutralisiert werden. (Vgl. Steffes-enn 2010)
Insgesamt empfiehlt sich, der betreffenden Person Ansprechpartner zu sein, ohne sich auf die „Kumpelebene„ oder „Nachbarschaftsebene„ zu begeben, sprich: Dasein und trotzdem Distanz wahren. Dazu zählt auf Seiten der professionellen Kräfte eine verinnerlichte eindeutige Haltung gegen Eltern-Kind-Gewalt, eine Bereitschaft zu klarer Grenzziehung gegenüber dem Gefährder bzw. Täter und zur Einhaltung von Regeln, eine Verlässlichkeit hinsichtlich gemachter Zusagen aber auch angekündigter Konsequenzen sowie eine klar definierte Funktion. Dies ist insbesondere in ländlichen Strukturen von großer Wichtigkeit, wo professio-
nelle Kräfte vermehrt auf Personen treffen, die ihnen auch aus dem Privatleben bekannt sind.

Resümee 

Wie eingangs des Artikels dargelegt ist es im Bereich der Kindesmisshandlung unerlässlich, Stereotypen und Mythen hinsichtlich einer vermeintlich klassischen Geschlechterverteilung (Opfer = weiblich, Täter = männlich) entgegenzuwirken. Erfahrungsgemäß und auch bei Betrachtung der zuvor teils zitierten Untersuchungsergebnisse sind weibliche Täter auch nicht weniger brutal und gewalttätig als männliche Täter (Enders 2009).
Risiko- und Schutzfaktoren müssen im Einzelfall und in Zeitreihe analysiert werden, die Ergebnisse in das Fallmanagement einfließen. Dies gilt insbesondere für Fälle mit einem erhöhten Eskalationspotential. Hierzu ist eine Vernetzung und Kooperation mit anderen Institutionen zum Kindeswohl unerlässlich, was auch die Bereitschaft zur Teilnahme bzw. Einberufung interdiszpilinärer Fallkonferenzen und den Austausch dem Kindeswohl dienlicher Informationen impliziert. Gravierende Vorfälle in Deutschland lehrten, dass insbesondere Kinder, die Opfer schwerer Gewalt werden, häufig auf einmal „verschwinden„ aus dem Blickfeld des Hilfesystems, obwohl verstreut auf mehrere Institutionen und Mitarbeiter zumeist Hinweise existieren, die das Wieder-Sichtbarmachen des Kindes ermöglichen bzw. auf das „Verschwinden„ überhaupt aufmerksam machen würden. Somit ist dem interdisziplinären Fallmanagement verbunden mit einem systematischen Informations- und Risikomanagement eine Schlüsselrolle beizumessen. Und dennoch erspart dies letztlich nicht eine unermüdlich zu betreibende Arbeit, sondern fordert es gar ein: Das Dranbleiben am Fall. Bei einer Fallbetrachtung durch die „Täterbrille„ können diesbezügliche Lücken im System und Management ebenso schneller und besser erfasst, als auch täterbezogene Interventionsstrategien effektiver in das Fallmanagement eingebunden sowie der Blick für die Wirkung geplanter Interventionen auf den Täter bzw. Gefährder geschärft werden.

Weiterführende Informationen

Auf PolizeiDeinPartner.de finden Sie hilfreiche Informationen zu den Themen Kindemisshandlung, häusliche Gewalt und sexueller Mißbrauch.
 
Literatur: 

Ajzen, I. (1985). From Intentions to Actions: A Theory of Planned Behavior. In: Kuhl, J. & Beckmann, J. (Eds). Action Control: Form Cognition to Behavior. Berlin: Springer, 1985.
Enders, U. (2009): Zart war ich, bitter war‘s: Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln: Verlag Kiepenheuer & Witsch. 
Fritsche, I. (2003): Entschuldigen, Rechtfertigen und die Verletzung sozialer Normen. Weinheim: PVU.
Lamnek, S. & Ottermann, R. (2004): Tatort Familie: Häusliche Gewalt im gesellschaftlichen Kontext. Opladen: Leske + Budrich. 
Marneros A. (2003). Schlaf gut mein Schatz, Eltern, die ihre Kinder töten. Bern: Scherz Verlag.
Sachse, R. (2001): Psychologische Psychotherapie der Persönlichkeitsstörungen. Göttingen: Hogrefe Verlag.
Saimeh, N. 2010 In: Steffes-enn, R. & Hoffmann, J. (Hrsg.): Schwere Gewalt gegen Kinder. Frankfurt/Main: Verlag Polizeiwissenschaft. S. 58-74.
Steffes-enn, R. (2009): Deliktbezogene Gesprächsführung mit Gewalttätern. In: Hoffmann, J. & Wondrak, I.: Umgang mit Gewalttätern. Frankfurt/Main: Verlag Polizeiwissenschaft. S. 23-35.
Steffes-enn, R. (2010): Neutralisierung und Täterschaft. In: Steffes-enn, R. & Hoffmann, J. (Hrsg.): Schwere Gewalt gegen Kinder. Frankfurt/Main: Verlag Polizeiwissenschaft. S. 92-108.Sykes, G. M. & Matza, D. (1957): Techniques of neutralization: A theory of denliquency. In: American Sociological Review. 43, 643-656.