Die Neukonzeption der Polizeiausbildung in Nordrhein-Westfalen

Qualitätssteigerung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung

5.1 Auswirkungen auf die fachtheoretischen Inhalte an der FHöV NRW

Im Abgleich mit dem derzeitigen Kriminalitätslagebild und nach Auswertung der Evaluationsergebnisse des bisherigen Studiengangs erfolgten daher Optimierungen im Bereich der fachtheoretischen kriminalistischen Ausbildung u.a. durch:

  • Moderate Kürzung des zeitlichen Ansatzes für die Vermittlung der kriminalistischen Inhalte des Grundstudiums im Modul 5 unter Beibehaltung der bisherigen Inhalte (von 63 LVS auf 54 LVS).
  • Deutliche Ausweitung der Zeitanteile für den Bereich der Haftsachenbearbeitung/Sachbearbeitung und polizeiliches Datenmanagement im Hauptstudium 1 und 2 (von 26 LVS auf 36 LVS).
  • Erhöhung der Stundenanteile für den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität im Fach Kriminalistik (von 3 LVS auf 8 LVS).
  • Ausweitung der Stundenanteile für den Bereich Cybercrime (von 6 LVS auf 10 LVS, zuzüglich zu den Stunden Kriminaltechnik im Bereich Digitale Spuren).
  • Zusätzliche Möglichkeit, in einem ca. 30-stündigen Vertiefungsbereich im Modul HS 3.2 ausgewählte Kriminalitätsbereiche oder aktuelle Kriminalitätsphänomene (z.B. Taschendiebstahl oder Sprengung von Geldautomaten) zu behandeln.
  • Verlagerung der Inhaltes Todesermittlungen und Vermisste aus dem Hauptstudium 3 in das Hauptstudium 2, um die Studierenden in der Fachtheorie auch für ein Praktikum in den KK 11 und 12 (dort werden u.a. Todesermittlungen und Vermisstensachen bearbeitet) vorzubereiten.5

Nach der Überarbeitung des Studiengangs ergab sich im Hauptstudium 2 ein Anstieg der Kriminalistikstunden von 51 auf 80. Mit Blick auf die Gewinnung nebenamtlich Lehrender (die ca. 40 % der Lehrenden an der FHÖV ausmachen) schon fast ein grenzwertiger Stundenansatz.

Nach der Änderung der Lehrinhalte und der deutlichen Erhöhung des Stundenansatzes war die Prüfungsform „Referat“ im Hauptstudium 2 nicht mehr als sachgerecht anzusehen und wurde durch die Prüfungsform „Aktenbearbeitung“, „Klausur“ oder „Fachgespräch“ ersetzt. Welcher Leistungsnachweis aus den drei möglichen ausgewählt wird, entscheidet der Fachbereichsrat für jeden Jahrgang neu. Erfahrungsgemäß führen schriftliche Leistungsnachweise oder Fachgespräche, im Gegensatz zu Referaten, stets dazu, dass sich Studierende deutlich intensiver im Rahmen der Klausur- oder Fachgesprächsvorbereitung mit dem Vorlesungsstoff auseinander setzen.

5.2 Auswirkungen auf die Trainingsinhalte beim LAFP NRW

Es war ein wesentliches Ziel der Überarbeitung des Studiengangs, dass 1850 oder mehr Polizeianwärter ausbildet werden können. Dabei sollte vermieden werden, dass es zur Investition erheblicher Ressourcen für neue Trainingsstätten kommt. Das LAFP war baulich für das Training von 1100 Studierenden ausgelegt und konzipiert, die Ausbildung von 1400 Studierenden war mit einem Notprogramm möglich. Während der Überarbeitung des Studiengangs wurden bereits über 1600 Studierende eingestellt. Diese Studierendenzahlen konnten beim LAFP nur durch die Verletzung von Trainingsstandards bewältigt werden, dies ist gleichbedeutend mit Qualitätseinbußen im Training (u.a. durch Vergrößerung der Trainingsgruppen).

Das Ziel der Auslastungsoptimierung wurde durch eine gleichmäßige Auslastung des LAFP über 50 Wochen im Jahr erreicht. Dies führte jedoch an einer Kürzung des Trainingszeitraumes von 31 Wochen auf 25 nicht vorbei. Ohne die Berücksichtigung von Feiertagen hatte dies eine Reduktion der Trainingsstunden von 1270 Stunden auf 1025 Stunden zur Folge. Die entsprechende Kürzung führt zu Stundenreduzierungen in nahezu allen Trainingsbereichen. Im K-Bereich wurden bislang 216 Stunden trainiert, zukünftig sind hier noch 206 Stunden geplant. Verglichen mit anderen Trainingsbereichen war die Kürzung im K-Bereich sehr gering. Ergänzend zu den K-Trainings findet zusätzlich noch eine komplexe Ermittlungsübung bei einem schweren Verkehrsunfall mit 48 Stunden statt. In dieser Übung sind umfangreiche K-Trainingsinhalte enthalten. Wesentliche Trainingsinhalte im K-Bereich sollen sein

  • Sicherungsangriff
  • Auswertungsangriff
  • Strukturierte Zeugenvernehmung
  • Haftsachenbearbeitung
  • Beschuldigtenvernehmung
  • Aspekte des Opferschutzes

Die erforderlichen geringen Stundeneinsparungen waren ohne Qualitätseinbußen erreichbar, da im früheren Studiengang der Sicherungsangriff in unterschiedlichen Studienabschnitten dreimal trainiert wurde. Diese redundanten Mehrfachtrainings wurden zugunsten einer Trainingsintensivierung im Bereich der Haftsachenbearbeitung abgebaut.

Fast alle Trainingsinhalte wurden für den neuen Studiengang zudem so positioniert, dass sie innerhalb der ersten beiden Ausbildungsjahre erfolgen. Somit haben die Studierenden diese Trainings absolviert bevor sie im dritten Ausbildungsjahr ihre Praktika in den Direktionen K antreten.