Erste Hilfe

Erste Hilfe werden die Sofortmaßnahmen nach Unfällen genannt, die in Deutschland unter zumutbaren Umständen jeder leisten muss. Nach dem Absetzen eines Notrufes und der Absicherung der Unfallstelle geht es um die Versorgung der Verletzten.

Rechtslage

In Deutschland ist jeder Bürger verpflichtet, Menschen in Not zu helfen. Zur unterlassenen Hilfeleistung steht im Paragraph 323c des Strafgesetzbuchs: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft.“

Im Notfall

In den meisten Erste-Hilfe-Kursen wird eine sogenannte Rettungskette vermittelt. Diese besteht aus mindestens folgenden Punkten:

  • Absichern der Unfallstelle, sich selbst aus der Gefahrenzone begeben (anderen dabei helfen)
  • lebensrettende Soforthilfe leisten wie Wiederbelebung, Stabile Seitenlage, das Stillen von Blutungen und Maßnahmen gegen einen Schock
  • einen Notruf absetzen
  • weiter Erste Hilfe leisten, etwa Wundversorgung, Betreuung des Betroffenen, fachgerechte Lagerung, Ruhigstellen von Knochenbrüchen

An einer Unfallstelle sollte der Ersthelfer sich zuerst einen Überblick darüber verschaffen, was passiert ist. Dann sollte die Gefahrenlage eingeschätzt werden: Besteht zum Beispiel auf einer stark befahrenen Straße die Möglichkeit, dass weitere Fahrzeuge in einen bereits geschehenen Autounfall verwickelt werden könnten? Kann der Ersthelfer Gefahren für sein eigenes Leben ausschließen, muss er verletzten und geschockten Personen helfen. Dazu werden zuerst die sogenannten Vitalfunktionen überprüft: 

  • Ist eine Person bei Bewusstsein, kann der Ersthelfer der Situation angemessen agieren – zum Beispiel die Füße hochlegen, falls ein Schock vorliegt.
  • Wenn jemand bewusstlos aufgefunden wird, sollte der Ersthelfer sofort kontrollieren, ob die Atmung noch funktioniert. Wenn ja, sollte man den Bewusstlosen in die stabile Seitenlage legen.
  • Atmet ein Unfallopfer nicht mehr, muss der Helfer Wiederbelebungsmaßnahmen ergreifen: zur Herzdruckmassage die Handfläche einer Hand auf das untere Drittel des Brustbeins drücken, die der anderen auf die erste Hand setzen. Dann 30 Mal auf den Brustkorb drücken. Dann die bewusstlose Person zwei Mal beatmen. Das Ganze wiederholen bis der Rettungswagen oder ein Notarzt eintreffen.

Erste Hilfe-Lehrgänge

Wer in Deutschland den Führerschein macht, für den ist die Teilnahme an einem Kursus der „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ Pflicht. In diesem Lehrgang werden Basiskenntnisse der Ersten Hilfe vermittelt. Zwar ist gesetzlich nicht verankert, dass diese Kenntnisse turnusmäßig aufgefrischt werden müssen, aber es gibt eine Vorschrift darüber, dass jeder Verkehrsteilnehmer Erste Hilfe leisten können muss. Das Straßenverkehrsgesetz (§2 Abs. 2 Nr. 6) sieht vor, dass ein Verkehrsteilnehmer „die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann“. Führerscheininhaber sollten ihr Wissen regelmäßig auffrischen. Anbieter von Kursen in Deutschland sind unter anderem die Orts- oder Kreisbüros der Hilfsorganisationen sowie privat zugelassene Bildungsanbieter. Diese Hilfsorganisationen haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe zusammengeschlossen. 
Informationen darüber, wo unter anderem Erste Hilfe-Kurse angeboten werden, gibt es hier.

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