Der Anruf
Beim Enkel- oder Neffentrick sucht sich ein Betrüger gezielt eine ältere Person als Opfer aus. Bei dieser ruft er an und versucht durch eine einstudierte Gesprächsführung den Eindruck zu erwecken, etwa ein Enkel oder Neffe des älteren Menschen zu sein. Das geschieht zum Beispiel durch Fragen wie „Na? Rätst du, wer dran ist?“. Nennt das Opfer dann einen Namen, kann sich der Trickbetrüger leichter als besagter Verwandter ausgeben. Zweifelt der Senior an der Identität des Anrufers, weil zum Beispiel die Stimme anders klingt als gewohnt, gibt der Trickbetrüger meist vor, eine Erkältung zu haben.
Die Geldübergabe
Glaubt der ältere Mensch schließlich, am anderen Ende des Telefons einen Verwandten zu haben, beginnt die zweite Phase des Gesprächs: Der Anrufer erzählt von einer finanziellen Notlage, etwa einem plötzlich nötigen Autokauf, und bittet den Senior um Hilfe. Der geforderte Geldbetrag liegt meist zwischen 4.000 und 10.000 Euro. Damit sich der Trickbetrüger beim Abholen des Geldes nicht enttarnt, erzählt der vermeintliche „Enkel“ dem Opfer, dass ein Bekannter das Geld abholen wird. Der steht dann kurz nach dem Telefonat bei dem Senior vor der Türe, und holt das Bargeld ab. Manchmal begleiten die Trickbetrüger die älteren Menschen sogar zur Bank, um noch mehr Geld zu erhalten. Wenn sich Tage später aufklärt, dass der Anrufer gar kein Familienmitglied, sondern ein Betrüger war, sind die Täter in der Regel nicht mehr greifbar.
Variante des Enkeltricks: der Schockanruf
Eine Variante des Enkeltricks ist der so genannte Schockanruf. Dabei gibt der Anrufer ebenfalls vor, ein Verwandter zu sein und Geld zu benötigen. Der genannte Grund ist hierbei allerdings dramatischer. Zum Beispiel, dass der Anrufer einen Unfall verursacht habe, bei dem ein Kind schwer verletzt worden sei. Das Gespräch wird an einen vermeintlichen Anwalt übergeben. Dieser fordert eine hohe Kaution für den vermeintlichen Familienangehörigen.
Vorsichtsmaßnahmen
Gegen den Enkeltrick können sich Betroffen schützen, indem sie:
- den Anrufer nach Details des Familienlebens fragen, die er als Fremder nicht wissen kann
- am Telefon nie Namen nennen oder Angaben zum Vermögen machen
- den echten Enkel oder Verwandten, der vermeintlich am Telefon gewesen sein soll, unter seiner bekannten Nummer anrufen und nachfragen, ob er es wirklich war, der kürzlich anrief
- nach einem Anruf, bei dem es um finanzielle Forderungen geht, in jedem Fall mit der Familie Rücksprache halten
- niemals Geld an unbekannte Personen übergeben
- im Zweifel die Polizei anrufen
- Wer Opfer des Enkeltricks oder anderer Trickbetrügereien geworden ist, sollte dies auf jeden Fall der Polizei melden.
Ermittlungsgruppe
Eine eigens auf den Enkeltrick spezialisierte Ermittlungsgruppe der Polizei in Karlsruhe untersucht die Fälle in Deutschland, aber auch die internationalen Betrüger-Banden. Innerhalb eines Jahres konnten die 14 Ermittler der Gruppe „Cash Down“ bundesweit fast 300 Fälle aufklären. Der dabei angerichtete Schaden beläuft sich insgesamt auf rund 1,6 Millionen Euro. Wegen der vielen Betrugsfälle ist im Februar 2012 die neue Ermittlungsgruppe „Cash Down II" gegründet worden.