Fahrradstreife

Polizisten auf dem Fahrrad sind ein eher ungewohntes Bild. Dennoch setzen viele Polizeidirektionen und Ordnungsämter Fahrradstreifen ein, um für mehr Präsenz in der Öffentlichkeit zu sorgen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen.

Schnell und flexibel auf zwei Rädern

Die Fahrradstreife der Landeskriminal- und Ordnungsämter fungiert in vielen Bundesländern als Bindeglied zwischen Fußstreife und normaler Autostreife und erhöht den Kontakt der Polizei zu den Bürgern. Vor allem in Großstädten sind Streifenbeamte mit eigenen „Dienst-Velos“ unterwegs. Kontrolliert werden schwerpunktmäßig Orte, an denen Dienstfahrzeuge hinderlich oder nicht zugelassen sind, wie beispielsweise enge Fußgängerzonen, Wohngebiete und Parkanlagen. Dabei konzentriert sich die Fahrradstreife in erster Linie auf Ordnungswidrigkeiten wie falsch abgestellte Fahrräder, nicht angeleinte Hunde oder wildes Grillen an verbotenen Plätzen. Durch ihre hohe Flexibilität und Mobilität können auch Taschendiebe sowie rücksichtslose Fußgänger, Radfahrer und Skater schneller ausfindig gemacht und ggf. verfolgt werden. Weitere Aufgaben der Fahrradstreife sind z. B. die Nahbereichsfahndung nach tatverdächtigen Personen, die Suche nach vermissten Personen oder die Begleitung von Großveranstaltungen. Die Fahrradstreife der nordrhein-westfälischen Polizei umfasst insgesamt 700 Polizisten. Im Gegensatz zu zahlreichen Großstädten fehlen jedoch den meisten Kommunen und Kreispolizeibehörden (noch) die personellen Kapazitäten für die Einrichtung eigener Fahrradstreifen.

Zurück