Vorsicht, strafbar!
Das deutsche Strafgesetzbuch beschäftigt sich in seinem achten Abschnitt ausführlich mit der Fälschung von Geld und Wertzeichen. In § 146 wird als Mindeststrafe für Geldfälschung ein Jahr Freiheitsentzug festgelegt. Doch auch wer Falschgeld bloß in Verkehr bringt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Wer bei der Annahme von Falschgeld achtlos war, der muss die Scheine bei der Polizei abliefern und darf mit keiner Entschädigung rechnen.
Schau genau!
Banknoten sind auf vielfältige Weise vor Fälschungen geschützt – etwa durch spezielles Papier, besonderen Druck, Wasserzeichen sowie Folien und Glanzstreifen, die beim Betrachten der Scheine erkennbar werden, wenn diese gekippt oder gegen das Licht gehalten werden. Die Deutsche Bundesbank empfiehlt folgende fünf Grundregeln zur Erkennung von Falschgeld:
- Um ein Gefühl für die Echtheit zu bekommen, sollte man Banknoten einfach intensiv betrachten und die einzelnen optischen und zu ertastenden Elemente bewusst wahrnehmen.
- Im Verdachtsfall sollte man immer mehrere Sicherheitselemente überprüfen.
- Das Prinzip „Sehen-Fühlen-Kippen“ stellt eine gute Anleitung für die Sicherheitsprüfung dar. Auch Prüfgeräte können helfen, über deren Funktionsweise man sich allerdings vorab genau informieren sollte.
- Durch Vergleichsnoten lässt sich rasch Sicherheit gewinnen.
- Die Hausbank oder Filialen der Deutschen Bundesbank können endgültige Klarheit herstellen.