Upskirting

„Upskirting“ bezeichnet das heimliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder in den Ausschnitt einer anderen Person. Häufig werden die intimen Bilder im öffentlichen Raum, zum Beispiel in Fußgängerzonen oder auf Rolltreppen, aufgenommen.

Verletzung der Intimsphäre

Der Begriff „Upskirting“ setzt sich zusammen aus dem englischen Wort „Up“ (für „hinauf“) und „skirt“ (für „Rock“). Die Tatpersonen fotografieren oder filmen dabei unerlaubt den Intimbereich unter dem Rock, seltener im Ausschnitt von Frauen und Mädchen, ohne dass die Betroffenen diese Handlung mitbekommen. Dazu nutzen sie ihr Smartphone oder auch kleine Kameras, die an ihren Schuhen befestigt sind. Beliebte Tatorte in der Öffentlichkeit sind neben dichtem Gedränge in Fußgängerzonen unter anderem auch Rolltreppen, U-Bahnen, Supermarktkassen oder Schulhöfe. Die Foto- oder Videoaufnahmen dienen in der Regel den voyeuristischen Vorlieben des Täters. Häufig werden die Foto- oder Videoaufnahmen aber auch im Internet – in der Regel über Soziale Medien – verbreitet.

Seit Sommer 2020 strafbar

Heimliche Foto- und Videoaufnahmen sind eine Form von digitaler Gewalt – unabhängig davon, ob sie anschließend weiterverbreitet werden, oder nicht. Obwohl die Taten sowohl die Persönlichkeitsrechte als auch die sexuelle Selbstbestimmung von Betroffenen verletzen, wurde Upskirting lange Zeit nur als Ordnungswidrigkeit mit geringen Geldbußen geahndet. Im Sommer 2020 hat der Bundestag schließlich ein Gesetz beschlossen, nach dem das Phänomen als Straftat gewertet wird: Täter müssen künftig mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

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