Elektrofahrrad

Bei einem Elektrofahrrad kann sich die Nutzerin oder der Nutzer während der Fahrt durch einen Elektromotor unterstützen lassen. Das klassische Elektrofahrrad ist das Pedelec. Es ist rein rechtlich dem normalen Fahrrad gleichgestellt.

Modelle

Es gibt drei unterschiedliche Typen von Elektrofahrrädern:

  • Pedelecs (engl. Ped(al), ele(ctric), c(ycle)) unterstützen die Fahrerin oder den Fahrer mit einem Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Der Unterstützungsgrad kann meist in Stufen eingestellt werden und ist abhängig von der Pedalkraft oder der Trittfrequenz.
  • Schnelle Pedelecs, auch S-Pedelecs oder S-Klasse genannt, funktionieren wie ein Pedelec. Die Motorunterstützung wird jedoch erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet.
  • E-Bikes sind Fahrräder mit einem Motor, der manuell gesteuert werden kann – unabhängig davon, ob die Fahrerin oder der Fahrer in die Pedale tritt oder nicht. Umgangssprachlich wird der Begriff häufig für alle Elektrofahrrad-Typen gleichermaßen verwendet.

Nutzungsvorschriften

Vor dem Kauf eines Elektrofahrrads sollte man sich im Detail informieren. Denn für die verschiedenen Modelle bestehen unterschiedliche Nutzungsvorschriften:

  • Das Pedelec ist dem normalen Fahrrad gleichgestellt. Demnach muss man auf dem Radweg fahren, sofern er benutzbar ist und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet. Es besteht keine Altersbeschränkung oder Helmpflicht. Das Tragen eines Helms ist dennoch zu empfehlen.
  • Das S-Pedelecs ist ein Leichtkraftrad. Für die Nutzung sind eine Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungskennzeichen erforderlich, das am hinteren Teil angebracht wird. Zudem müssen ein Rückspiegel und Seitenrückstrahler vorhanden sein. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren und eine entsprechende Fahrerlaubnis ist erforderlich. Es besteht Helmpflicht. Innerorts dürfen keine Radwege genutzt werden.
  • Beim E-Bike werden ebenfalls ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Wenn es schneller als 20 km/h fahren kann, ist ein Helm Pflicht.

Tuning

Vom Tuning ist grundsätzlich abzuraten, denn das Fahren mit einem getunten Elektrofahrrad auf öffentlichen Straßen ist illegal. Dabei ist es unerheblich, ob das Tuningelement ein- oder ausgeschaltet ist – man macht sich immer strafbar. Abgesehen davon kann Tuning sehr gefährlich sein: Mit der erhöhten Geschwindigkeit nimmt auch das Unfallrisiko zu.

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