Vorgehensweise
Der Ping-Anruf, auch Ping-Call genannt, ist eine Form des Telefon-Spams. Damit ist die missbräuchliche Nutzung von Rufnummern über das Fest- oder Mobilfunknetz gemeint. Betrüger rufen dabei wahllos Nummern an und lassen nur kurz anklingeln, bevor sie wieder auflegen. Das Ziel von Ping-Calls ist immer ein Rückruf, der Gesprächskosten verursacht. Zum Teil wird auch mittels Bandansage auf eine hochpreisige Rufnummer verwiesen, die angerufen werden soll. Um die Kosten in die Höhe zu treiben, wird der Rückrufende möglichst lange in der Leitung gehalten.
Gesprächskosten
Wie hoch der Schaden ausfällt, hängt von der angerufenen Nummer ab. Ein Rückruf bei einem Premium-Dienst mit einer 0900-Vorwahl oder bei einem Service-Dienst mit einer 0180-Vorwahl kann bis zu drei Euro pro Minute kosten. Die Preishöchstgrenze liegt in beiden Fällen bei 30 Euro für ein Telefongespräch. Seit einiger Zeit werden Ping-Anrufe jedoch immer häufiger von ausländischen Rufnummern abgesetzt, die häufig zu afrikanischen Ländern gehören. Da im Telekommunikationsgesetz keine Preishöchstgrenze für Anrufe in ausländische Netze festgelegt ist, kann ein Rückruf je nach Gesprächsdauer Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro verursachen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist bei Ping-Anrufen durch ausländische Nummern nicht nachvollziehbar, inwiefern die Betrüger letztendlich an den Geldströmen beteiligt sind.
Prävention und Schadensersatz
Wer keinen solchen Anruf erwartet, sollte bei unbekannten Nummern in keinem Fall einfach zurückrufen – insbesondere bei ausländischen Vorwahlen. Im Internet oder auf der Webseite der Bundesnetzagentur können Verbraucherinnen und Verbraucher recherchieren, ob die Nummer in dem Zusammenhang bereits auffällig geworden ist. Zudem sollte der Vorfall bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Erscheinen nach einem versehentlichen Rückruf die Kosten für das Gespräch auf der Telefon- oder Handyrechnung, kann man sich auf ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot berufen. Das ist jedoch nur möglich, sofern das Verbot für den entsprechenden Zeitraum durch die Bundesnetzagentur ausgesprochen wurde beziehungsweise die Nummer auf der Verbotsliste steht. Ist dies der Fall, können Vertragskunden den Anbieter darauf hinweisen und den Betrag von der Rechnung abziehen. Prepaid-Kunden können das Geld zurückfordern.