Elementarschäden

Als Elementarschäden bezeichnet man allgemein Schäden, die durch Naturereignisse wie Starkregen, Schneedruck oder Erdbeben hervorgerufen werden.

Wetterphänomene und Versicherungsschutz

Experten befürchten, dass sich die Menschen in den kommenden Jahrzehnten immer häufiger auf heftige Wetterextreme einstellen müssen. Hausrat- und Gebäudeversicherungen versichern ausschließlich Schäden, die durch Hagel, Sturm oder Blitzeinschläge entstanden sind. Eine Elementarschadenversicherung kann als Zusatz zur Gebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden und erweitert den Versicherungsschutz um Elementarschäden durch:

  • Starkregen, Überschwemmung und Hochwasser
  • Schneedruck (schwere Schneemassen auf Gebäudedächern)
  • Lawinen und Erdrutsch
  • Erdbeben und Erdsenkung
  • Vulkanausbruch

Die richtige Gefährdungsklasse

Beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung wird einem Haus zunächst eine Gefährdungsklasse zugeordnet. Die Gefährdungsklassen wurden vom Gesamtverband der deutschen Versicherungen (GDV) erstellt. Sie reichen von eins bis vier und teilen Städte und Regionen in Zonen entsprechend der statistischen Hochwasserhäufigkeit der vergangenen Jahrzehnte ein. Je häufiger die betroffene Gegend bisher von Hochwasser bedroht war, desto höher sind die Gefährdungsklasse und die Versicherungskosten.

Einschränkungen

Die Elementarschadenversicherung verpflichtet den Versicherungsnehmer dazu, sein Haus beziehungsweise die gefährdeten Bereiche ausreichend abzusichern. Eine Auflage ist zum Beispiel, dass man Gegenstände, die im Keller aufbewahrt werden, zwölf Zentimeter über dem Boden lagern muss. Werden die Vorgaben der Versicherung nicht erfüllt, dann kann sie im Falle eines Elementarschadens entscheiden, dass sie die Schadenssumme nur teilweise oder gar nicht ersetzt. Ein weiteres Kriterium ist, dass der Schaden nachweislich ohne menschlichen Einfluss entstanden sein muss. Erdrutsche, die etwa durch Steinkohle- oder Bautätigkeiten ausgelöst wurden, zählen nicht zu Elementarschäden.

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