Bedeutungszusammenhänge
Bezogen auf das polizeiliche Handeln versteht man unter Repression die Aufgabe der Strafverfolgung im Rahmen der Polizeiarbeit. Im Kontext der Politik umfasst der Begriff hingegen jede Form von Unterdrückung, gezielter Willkür, Gewalt und Machtmissbrauch gegen Einzelne, Gruppen oder die Gesellschaft im Allgemeinen. In der Psychologie beschreibt man mit dem Begriff wiederum die Unterdrückung eigener Triebe und Wünsche, die bei der betroffenen Person ein Gefühl von Schuld oder Scham beziehungsweise eine Minderung des Selbstwertgefühls auslösen würden. Ein Beispiel sind versteckte Aggressionen gegen Menschen, die man aus gesellschaftlicher Sicht wertschätzen sollte. So können es Menschen in der Regel nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, einem nahen Familienmitglied etwas Böses zu wünschen oder Gefühle wie zum Beispiel Hass für die Person zu empfinden.
Im Kontext der Inneren Sicherheit
In Hinsicht auf die Innere Sicherheit eines Landes verhalten sich die nationalen Strafverfolgungsbehörden – zu denen in Deutschland unter anderem die Polizei, die Zollverwaltung und die Staatsanwaltschaften gehören – repressiv, wenn sie im Rahmen der Ermittlungsarbeit handeln. Das ist insbesondere dann der Fall, sobald strafprozessuale Maßnahmen gegen eine Person durchgeführt werden. Ziel der Repression ist dabei immer, eine Straftat aufzuklären. Mögliche repressive Handlungen sind Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie eine polizeiliche Beobachtung und Observation von Tatverdächtigen oder eine Rasterfahndung. Auch die Durchsuchung von Personen oder Wohnräumen sowie die Beschlagnahmung von Beweisgegenständen werden als repressives Handeln bezeichnet. Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis sowie die Festnahme oder Inhaftierung von Personen gehören ebenso zum Spektrum der Repression. Dient das Handeln von Strafverfolgungsbehörden – insbesondere der Polizei – nicht der Verfolgung von Straftaten sondern der Verbrechensvorbeugung, spricht man nicht von Repression sondern von Prävention. Präventive Maßnahmen sollen dazu beitragen, Menschen im Vorfeld davon abzuhalten, Straftaten zu begehen.