Wie werden Entscheidungen getroffen?
Der Entscheidungsspielraum einer Behörde ist von ihrem Tätigkeitsbereich abhängig. Für die Polizei beschreibt das Opportunitätsprinzip die Entscheidungsfreiheit, die die Gesetzeshüter bei der Auswahl der Maßnahmen im Rahmen des geltenden Rechts haben, die sie zur Verfolgung oder zur Ergreifung eines Tatverdächtigen einsetzen. Eingeschränkt wird diese Entscheidungsfreiheit durch das Legalitätsprinzip. Es ist dem Opportunitätsprinzip entgegengesetzt und verpflichtet die Polizei zunächst einmal dazu, bei einer Straftat gegen verdächtige Täter vorzugehen. Ein Nicht-Eingreifen ist dabei keine Option. Auch für die Staatsanwaltschaft gilt bei Entscheidungen grundsätzlich das Legalitätsprinzip. Genau wie die Polizei ist diese Behörde bei einer Straftat verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen und bei bestätigtem Verdacht Anklage zu erheben. Unter bestimmten Voraussetzungen darf sich die Staatsanwaltschaft jedoch für die Anwendung des Opportunitätsprinzip entscheiden, also sich dazu entschließen das Strafverfahren einzustellen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn die Schuld des Täters gering erscheint (§ 153 StPO), die zu erwartende Strafe neben der Strafe für andere Taten des Tatverdächtigen nicht erheblich ins Gewicht fällt (§ 154, § 154a StPO) oder die Erfüllung von Auflagen zur Beseitigung des Strafverfolgungsinteresses ausreicht (§ 153a StPO). Diese Auflagen reichen von der Zahlung eines Bußgeldes bis hin zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit. Das Verfahren wird in diesen Fällen erst nach Erfüllung der Auflagen eingestellt.
Zu viel Entscheidungsfreiheit?
Das Opportunitätsprinzip wird häufig dafür kritisiert, dass es überlasteten Staatsanwaltschaften die Freiheit gibt, bei „kleineren“ Straftaten gar nicht mehr oder nur mit einem sehr geringen Aufwand zu ermitteln. Dadurch sehen viele den funktionierenden Rechtsstaat in Gefahr und stellen das Durchgreifen der Justiz in Frage. Vor allem Polizisten bekommen das zu spüren, wenn sie Verdächtige verhaften und diese kurz danach aus Opportunitätsgründen wieder auf freiem Fuß sind. Die GdP fordert deswegen, dass die Strafverfolgung konsequenter umgesetzt werden muss.