Hehlerei

Werden Markenprodukte zu ungewöhnlich niedrigen Preisen angeboten, kann es sich um Hehlerware handeln, also um Diebesgut, das weiterverkauft wurde. Laut Paragraf 259 des Strafgesetzbuches handelt es sich bei dem Erwerb gestohlener Sachen um Hehlerei.

Besitzer bleibt das Diebstahlsopfer

Vor dem Gesetz macht man sich der Hehlerei strafbar, wenn man Diebesgut ankauft oder von Dritten erwirbt. Das gilt auch, wenn man dabei hilft, gestohlene Dinge zu verkaufen, um sich selbst oder andere zu bereichern. Strafrechtlich ist in dem Fall eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu erwarten. Insbesondere bei Onlineshops kann man sich als Kunde nicht immer sicher sein, von wem die angebotene Ware stammt. Erwirbt man ungewollt gestohlene Ware, kann man dafür nicht bestraft werden. Es kann jedoch passieren, dass man zur Herausgabe der Ware aufgefordert wird. Laut Gesetz ist nämlich nicht der Käufer, sondern das Diebstahlsopfer der rechtmäßige Eigentümer der gestohlenen Ware. Der Tatbestand der Hehlerei wird durch den zweiten Absatz des Paragrafen 259 abgemildert. Das ist dann der Fall, wenn es sich bei der gestohlenen Ware um

  • den Besitz von Familienangehörigen (Die Straftat wird nur auf Antrag des Angehörigen weiterverfolgt) oder
  • geringwertige Gegenstände handelt.

Hehlerware erkennen und vermeiden

Es gibt verschiedene Faktoren, an denen man Hehlerware erkennen kann. Da man Onlinekäufe schlechter zurückverfolgen kann als Direktkäufe, nutzen Diebe häufig den Verkauf über Online-Plattformen. Dort bieten sie die Waren weit unter dem regulären Verkaufspreis an, um sie schnellstmöglich loszuwerden. Damit senken sie die Wahrscheinlichkeit, dass sie bei den Ermittlungen der Polizei mit dem Diebstahl in Verbindung gebracht werden. Bei unglaubwürdig preiswerten „Schnäppchen“ sollte man also misstrauisch sein. Dies gilt auch, wenn der Anbieter von Waren seinen Sitz im Ausland hat und in seinem Profil weder eine gültige Telefonnummer noch eine Adresse angibt. Ein weiteres Anzeichen, bei dem man Verdacht schöpfen sollte, sind fehlende Bewertungen von anderen Kunden. Diese unterstützen die Glaubwürdigkeit eines Online-Anbieters. Allgemein werden vor allem gestohlene Markenprodukte, Schmuck oder Elektrogeräte schnell weiterverkauft. In Großstädten sind auch Fahrräder eine sehr beliebte Hehlerware.

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