Personen- und tatbezogene Merkmale
Schon in der Vergangenheit gab es kriminologische Erklärungsversuche, Verbrecher in bestimmte Kategorien einzuteilen. Bei der Suche nach gemeinsamen Merkmalen gibt es zwei verschiedene Herangehensweisen. Über personenbezogene Merkmale werden Täterprofile nach dem Prinzip der Rasterfahndung erstellt. Hier werden Tätergruppen mittels elektronischer Datenerfassung nach Alter, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsort, etc. zusammengefasst. Zu dem Zeitpunkt einer polizeilichen Ermittlung dient dieses Verfahren dazu, sich einen geordneten Überblick zu verschaffen und den Täterkreis einzugrenzen. Tatbezogene Merkmale werden auf der Grundlage des „Modus-Operandi-Systems“ untersucht. Dabei werden frühere Verbrechen im Hinblick auf die zugrundeliegende Vorgehensweise, die Motivation und den Grad der Gefährlichkeit des Täters untersucht, um bis dato ungeklärte Verbrechen aufzuklären und Serientäter aufzuspüren.
Kriterien der Tätertypologie
Bei der Erstellung von Tätertypologien gibt es folgende Kriterien zu beachten:
- Klarheit (Merkmale der Gruppe eindeutig benennen)
- Trennschärfe (Gruppen schließen sich aus, keine Zuordnung eines Täters in zwei Gruppen möglich)
- Sparsamkeit (je weniger Tätergruppen es gibt, desto größer ist die Aussagekraft einer einzelnen Gruppe)
- Vermeidung von Residualkategorien (jedes Merkmal sollte in einer Tätergruppe unterzubringen sein, sonst entstehen Randkategorien)
Kritik und Risiken
Das Bilden von Tätertypologien ist umstritten, da jedem Kriminalfall einzigartige Merkmale zugrunde liegen und Informationen bei der Zuteilung in eine bestimmte Gruppe verloren gehen können. Es gibt keine klassische oder einheitliche Täterpersönlichkeit, weshalb mit einer Tätertypologie nur durchschnittliche Merkmale aus bisherigen Taten einbezogen werden können. So sucht man bei Sexualstraftaten beispielsweise meist zuerst nach Männern, obwohl es auch Frauen gibt, die sich eines Sexualverbrechens schuldig machen. Zudem ist es im Fall einer Rasterfahndung unvermeidbar, auch Unschuldige in den Kreis der Verdächtigen aufzunehmen. Legt man beispielsweise das Merkmal „Aufenthaltsort“ zugrunde, gelten alle Personen, die zur relevanten Zeit in der Nähe des Ortes waren, als verdächtig. Das kann zu falschen Beschuldigungen und voreiligen Schlussfolgerungen führen.