Linksextremismus

Für „Linksextremismus“ existiert keine einheitliche Definition. Allgemein gilt: Linksextreme wollen das bestehende Gesellschaftssystem durch ein sozialistisches, kommunistisches oder anarchistisches ersetzen – teilweise auf gewaltsame Weise.

Gegen das System

Das Phänomen „Extremismus“ wird unterschiedlich definiert, wobei es aus offizieller Sicht eine klare Grenze zwischen radikalem Denken und Extremismus gibt: Wer grundsätzliche Zweifel an der Struktur der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußert und sie von Grund auf verändern will, ist damit noch kein Extremist. Erst wenn sich Radikale eindeutig gegen den Kernbestand der Verfassung, die freiheitlich demokratische Grundordnung wenden, werden sie als extremistisch eingestuft. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2015 werden Linksextreme mit folgenden Eigenschaften charakterisiert:

  • Ihre politischen Leitlinien sind revolutionär-marxistisch oder anarchistisch geprägt.
  • Sie wollen die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung abschaffen.
  • Ihr Ziel ist die Errichtung eines sozialistischen bzw. kommunistischen oder herrschaftsfrei-anarchistischen Systems.
  • Sie versuchen, demokratische Protestpotenziale für ihre Ziele zu instrumentalisieren.
  • Ihre Mittel reichen von offener Agitation bis zu verschiedenen Formen der Gewaltausübung.

Der Verfassungsschutz führt in seinem Bericht 2015 einige Aktionsfelder an, in denen Linksextreme bevorzugt agieren. Dazu zählen die Bereiche

  • Antifaschismus
  • Antimilitarismus
  • die Anti-AKW-Bewegung
  • Internationalismus
  • soziale Kämpfe und Sozialabbau.

Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Der Verfassungsschutz definiert Extremismus – ob auf dem rechten oder linken Flügel des politischen Spektrums – als Kampf gegen die Grundprinzipien unserer Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht zählte zu diesen Eckpfeilern in einem Urteil im Jahr 1952 folgende Punkte:

  • die Achtung vor den Menschenrechten, insbesondere jenem auf Leben und freie Entfaltung
  • die Volkssouveränität
  • die Gewaltenteilung
  • die Verantwortlichkeit der Regierung
  • die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • die Unabhängigkeit der Gerichte
  • das Mehrparteienprinzip
  • die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnete Ende 2015 etwa 36.700 Personen in Deutschland dem linksextremistischen Spektrum zu, 7.700 von ihnen wurden als gewaltbereit eingeschätzt. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat auf ihrer Webseite einen Schwerpunkt Linksextremismus eingerichtet.

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