Zollstatistik

Die Zollstatistik wird jährlich vom Bundesministerium der Finanzen herausgegeben. Sie untersucht unter anderem, wie oft der Zoll im Berechnungszeitraum schutzrechtsverletzende Waren aufgegriffen hat und aus welchen Ländern die Plagiate stammen.

Inhalt

Jedes Jahr veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen eine Jahresstatistik der Bundeszollverwaltung (kurz „Zollstatistik“) über die Beschlagnahmung von Waren durch den Zoll, die im Verdacht stehen, Schutzrechte wie Warenzeichen, Urheberrechte oder Patente zu verletzen. Die Zollstatistik enthält unter anderem Zahlen über die Zoll-Einnahmen, die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, Schmuggel sowie Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie. Das Inhaltsverzeichnis der knapp 20-seitigen Publikation umfasst

  • Einnahmen (erhobene Abgaben, erhobene Verbrauchssteuern, Nacherhebungen und Rückanforderungen, Erstattungen und Einnahmen durch den Vollstreckungsdienst)
  • Schutz von Sicherheit und Ordnung (u. a. Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, Bekämpfung des Zigaretten- und Waffenschmuggels sowie der Marken- und Produktpiraterie)
  • Abfertigung grenzüberschreitender Verkehr (von Waren zum freien Verkehr bzw. zum Versandverfahren)
  • Weitere Aufgaben des Zolls (z. B. Durchführung der EU-Marktorganisationen in Deutschland, Zollamtliche Untersuchungen und Gutachten, Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung)
  • Organisation und Personal

Zollstatistik 2015

Das Bundesministerium der Finanzen hat zuletzt im April 2016 die Zollstatistik 2015 herausgegeben. Demnach führte der deutsche Zoll in diesem Jahr 23.338 Grenzbeschlagnahmen gefälschter Waren durch. Insgesamt konnten mehr als vier Millionen gefälschte Produkte im Wert von 132,3 Millionen Euro beschlagnahmt werden.

Zurück