Internationale Strafjustiz

Für die Internationale Strafjustiz ist grundsätzlich der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz im niederländischen Den Haag zuständig. Er ist seit 2002 tätig und arbeitet mit den Vereinten Nationen zusammen.

Grundlage und Aufgaben

Der Internationale Strafgerichtshof handelt auf Basis des „Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs“, dem 120 Staaten angehören. Das Statut beschreibt unter anderem die einzelnen Verbrechen, regelt die Zuständigkeiten und die Finanzierung des Gerichtshofs sowie die allgemeinen Grundlagen des Strafrechts, das Strafverfahren, die Strafvollstreckung und die Strafen an sich. Wichtig ist dabei die Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze wie etwa das Verbot einer doppelten Bestrafung oder die Beachtung der Rechte der beschuldigten Person. Die Verhängung der Todesstrafe ist nicht zulässig.

Zuständigkeit

Der Internationale Strafgerichtshof beschäftigt sich ausschließlich mit Verbrechen des Völkerstrafrechts, dazu gehören:

  • Völkermord. Darunter werden Taten wie die Zerstörung einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe als solcher, z. B. durch Tötung, Verursachen von schwerem körperlichen oder seelischen Schaden, Geburtenverhinderung oder gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe zusammengefasst.
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Diese können etwa in Taten wie vorsätzlicher Tötung, Ausrottung, Versklavung, Vertreibung, Folter, sexueller Gewalt wie Vergewaltigung, sexueller Sklaverei, erzwungener Schwangerschaft oder Zwangssterilisation bestehen.
  • Kriegsverbrechen. Damit sind schwere Verletzungen der Genfer Abkommen gemeint, d. h. jede Handlung gegen die nach dem jeweiligen Genfer Abkommen geschützten Personen oder Güter wie z. B. vorsätzliche Tötung, Folter, vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung, das vorsätzliche Aushungern von Zivilpersonen, Angriffe auf unverteidigte Städte, Dörfer oder Gebäude, die nichtmilitärische Ziele sind, oder die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen.
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