Was gehört zur Gewaltkriminalität?
In der Polizeilichen Kriminalstatistik fallen unter den Sammelbegriff „Gewaltkriminalität“ die Delikte
- Mord
- Totschlag und Tötung auf Verlangen
- Vergewaltigung
- schwere sexuelle Nötigung
- Raubdelikte
- Beteiligung an einer Schlägerei
- gefährliche und schwere Körperverletzung
- Körperverletzung mit Todesfolge
- die Verstümmelung weiblicher Genitalien
- erpresserischer Menschenraub und Geiselnahmen sowie
- Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr
Im Jahr 2021 gab es in Deutschland nach der Statistik 164.646 Fälle von Gewaltkriminalität (2020: 176.672), das sind rund drei Prozent aller Straftaten. Sie nahm damit erneut ab, und zwar deutlich um 6,8 Prozent. Zurückzuführen ist diese Entwicklung im vergangenen Jahr vor allem auf den Rückgang der Raubdelikte, die um 11,1 Prozent zurückgingen. Die schweren Körperverletzungen machen mit insgesamt 122.341Fällen (74,3 Prozent) jedoch immer noch den Großteil der Gewaltkriminalität aus.
Täter, Opfer, Häufigkeit
Gewaltkriminalität wird in der Regel von Männern begangen. Beim Straftatbestand der Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung liegt der Anteil zum Beispiel bei fast 99 Prozent, bei Raubdelikten immerhin noch knapp 90 Prozent.
Bei Cybercrime und Computerbetrug (beides wird unter die Gewaltkriminalität gerechnet), gibt es hingegen ein Dritter Täterinnen.