Betriebskriminalität

Unter Betriebskriminalität versteht man Delikte, die von Beschäftigten eines Unternehmens begangen werden, um sich in der Regel selbst zu bereichern, während das Unternehmen geschädigt wird.

Delikte

Die Delikte, die im Rahmen von Betriebskriminalität begangen werden können, sind sehr vielfältig – je nach Branche, Position im Unternehmen und Wirkungsbereich. Delikte können unter anderem sein:

Die Dunkelziffer in diesem Bereich ist hoch, der entstandene Schaden ist oft nur schwer zu ermitteln.

Studie zur Wirtschaftskriminalität 2016

Nach der Studie des Wirtschaftsprüfungsunternehmens KPMG „Wirtschaftskriminalität 2016“ wurden wirtschaftskriminelle Handlungen zu fast gleichen Anteilen von externen (50 Prozent) wie internen Tätern (51 Prozent) begangen. Nach Angaben der betroffenen befragten Unternehmen werden mit 92 Prozent vor allem Diebstahl und Unterschlagung, mit 84 Prozent Manipulation von jahresabschlussrelevanten Informationen und zu 63 Prozent Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen von internen Tätern begangen. Nach der Studie machen Mitarbeiter unterhalb der Managementebene zwei Drittel der Täter aus. Als Risikofaktoren von wirtschaftskriminellen Handlungen werden von den Unternehmen unter anderem Unachtsamkeit und Nachlässigkeit, mangelndes Unrechtsbewusstsein, fehlende oder mangelnde Kontrollen, fehlende Schulungen und Trainings, fehlende oder mangelhafte Leitlinien sowie mangelhafte Sanktionierung von Fehlverhalten genannt.

Faktoren und Prävention

Folgt man der Studie, begünstigen vor allem menschliche Faktoren wirtschaftskriminelle Handlungen – vor allem Unachtsamkeit bzw. Nachlässigkeit sowie mangelndes Unrechtsbewusstsein. Beide Faktoren werden von gut jedem zweiten betroffenen Unternehmen als begünstigender Faktor für wirtschaftskriminelle Handlungen aufgeführt. Fehlende oder mangelhafte Kontrollen sind der einzige nicht menschliche Faktor, dem die von Wirtschaftskriminalität betroffenen Unternehmen eine vergleichsweise hohe Bedeutung beimessen. Die meist genannte präventive Maßnahme ist mit 86 Prozent die Definition von Verhaltensgrundsätzen und Leitbildern im Unternehmen, gefolgt von der systematischen Erfassung und Bewertung besonders schützenswerter Daten bzw. Informationen.

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