Inhaltsstoffe und Gesundheitsgefahren
E-Zigaretten werden vom Handel etwa als Alternative zum Rauchen von Tabak vermarktet. Die Liquids sind in verschiedenen Geschmacksrichtungen wie Menthol, Vanille, Kirsch-Banane oder auch Bubble Gum zu bekommen. Außerdem gibt es sie mit oder ohne Nikotin, auch in verschiedenen Stärken. Tabak ist in beidem nicht enthalten. In manchen Liquids wurden aber bereits krebserregende Inhaltsstoffe wie Nitrosamine nachgewiesen. Die Langzeitauswirkungen, die durch das so genannte „dampfen“ von E-Zigaretten und E-Shishas bestehen, können bislang noch nicht abgeschätzt werden – unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stuft den Konsum als kritisch ein, da vor allem die gesundheitlichen Auswirkungen des in den Liquids enthaltenen Propylenglykol bislang unbekannt sind. Kurzfristige schädliche Effekte seien aber bereits nach einigen Zügen feststellbar, wie etwa trockener Husten, Reizungen des Mund- und Rachenraumes oder eine ausgeprägte Einengung der Atemwege. Laut BZgA ist „die Sicherheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit der E-Zigarette nicht erwiesen. Daher kann der Gebrauch nicht empfohlen werden. Gesund ist nur der Verzicht auf jegliche Form der Zigarette.“
Jugendschutzmaßnahmen
Seit dem 1. April 2016 dürfen in Deutschland keine E-Zigaretten oder E-Shishas mehr an Jugendliche verkauft werden. Diese fühlen sich vor allem aufgrund der verschiedenen und oft süßlichen Geschmacksrichtungen von den elektrischen Geräten angezogen. „E-Zigaretten und E-Shishas – egal ob mit oder ohne Nikotin – haben in den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen. Rauchen ist nicht harmlos, auch wenn es nach Kaugummi schmeckt oder nach Melone riecht", sagt etwa Bundesernährungsminister Christian Schmidt zum neuen Gesetz.