Soziale Randgruppe

Im Sozialarbeitsdiskurs bezeichnet der Begriff „Soziale Randgruppe“ Personengruppen, die aufgrund von Defiziten der Bildung, des Einkommens, der Sprache oder der Lebensverhältnisse nicht oder unvollkommen in die Kerngesellschaft integriert sind.

Definition

Soziale Randgruppen weichen von den gesellschaftlichen Werten und Normen ab, verfügen in den meisten Fällen über geringe berufliche Qualifikationen und wenig Kontakte zu anderen sozialen Gruppen. Sie sind in der Regel einkommensschwach und auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen, was sich unter anderem in einer starken Abhängigkeit von Instanzen sozialer Kontrolle (z. B. Sozialarbeitern) ausdrückt.

Wer dazu zählt

Zu sozialen Randgruppen zählen zum einen Gruppen von Menschen mit besonderen Belastungen, die in ihrer Situation nicht (mehr) in der Lage sind, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Dies trifft etwa auf Menschen zu, die auf Lohnarbeit angewiesen sind, diese aber wegen Diskriminierung, wegen ihrer Behinderung, ihrer Kinder, ihres Alters oder ihrer Krankheit nicht ausführen können. Andererseits fallen in die Kategorie „soziale Randgruppe“ auch Menschen, die im Alltagsdiskurs als „nicht normal“ gelten bzw. von der Norm sozialen Verhaltens abweichen, wie zum Beispiel Obdachlose, entlassene Strafgefangene, Drogenabhängige oder Prostituierte.

Präventionsangebote für soziale Randgruppen

Auch Menschen am Rand der Gesellschaft haben ein Recht darauf, dass es für sie Präventionsangebote gibt. Berlin fördert mit jährlich 11,5 Millionen Euro im Integrierten Gesundheitsprogramm (IGP) derzeit etwa 100 Projekte, die sich speziell an diese Zielgruppe wenden.

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