Corporate Crime

Corporate Crime (Unternehmenskriminalität) bezeichnet strafbare Taten von Unternehmern und Mitarbeitern, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse der jeweiligen Firma begangen werden.

Unternehmensnützige Kriminalität

Corporate Crime ist Kriminalität, die Unternehmensangehörige zum Vorteil ihres Unternehmens begehen. Sie kann deshalb auch als „unternehmensnützige Kriminalität“ bezeichnet werden. Hauptgründe für Corporate Crime sind die Erhöhung der Liquidität und die Kostensenkung. Typische Delikte sind unter anderem

  • Falschbilanzierung,
  • Bestechung im geschäftlichen Verkehr,
  • Steuerdelikte,
  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen (Preisabsprachen) sowie
  • vorsätzliche Konkurse und Insolvenzen.

Corporate Crime ist eine Unterform der Wirtschaftskriminalität. Der andere Teilbereich umfasst die sogenannte „Weiße-Kragen-Kriminalität“ (White Collar Crime): Hier profitiert nicht das ganze Unternehmen, sondern ein einzelner Mitarbeiter von den kriminellen Handlungen.

Corporate War Crime

Eine Unterart des Corporate Crime ist Corporate War Crime. Den historisch bekanntesten Fall von Corporate War Crime bieten die Nürnberger Prozesse mit dem Verfahren gegen die IG Farben aufgrund der Verwicklung des Unternehmens in die Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Prävention und Bekämpfung

Das Dunkelfeld im Bereich Corporate Crime ist groß. Häufig grenzen Unternehmen, die sich strafbar gemacht haben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb ihrer Organisation unklar ab. Aus diesem Grund können nur eine Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts, eine Reform der Strafrechtsversicherung und vor allem eine Verstärkung und fachliche Verbesserung der Strafverfolgung dieser Kriminalitätsform erfolgreich begegnen.

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