Beziehungsdelikte

Beziehungsdelikte sind Straftaten, die in einer spezifischen Täter-Opfer-Beziehung begangen werden: Das Opfer und der Täter kannten sich schon vor der Tat oder standen sich nahe.

Definition

Von einem Beziehungsdelikt spricht man, wenn eine Straftat innerhalb einer Beziehung – wie einer Ehe oder einer Partnerschaft – begangen wird. Auch soziale Beziehungen zu Verwandten, Freunden, Bekannten, Arbeitskollegen oder Nachbarn werden dazugezählt. Von Beziehungsdelikten unterscheiden sich unter anderem

  • Drogendelikte,
  • Sittlichkeitsdelikte,
  • Verkehrsdelikte,
  • Umwelt- und Wirtschaftsdelikte sowie
  • sogenannte Kavaliersdelikte

Aufklärung

Bei der Gewalt- und Sexualkriminalität handelt es sich in einem Großteil der Fälle um Beziehungsdelikte. So wird in rund 90 Prozent aller Tötungsdelikte bzw. Morde dem Opfer eine Bekanntschaft zum Täter nachgewiesen. Bei Sexualdelikten und anderen Beziehungsdelikten deuten Dunkelfeldforschungen darauf hin, dass mit zunehmender Enge des Bekanntheitsgrades zwischen Täter und Opfer die Anzeigebereitschaft des Geschädigten sinkt, wodurch die Tataufklärung erschwert wird.

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