Steuervergehen
Zu den Steuerdelikten gehören zum Beispiel
- Steuerhinterziehung, wie Einkommenssteuerhinterziehung, Umsatzsteuerhinterziehung, Erbschaftssteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung oder Lohnsteuerhinterziehung
- Verstöße gegen Zollbestimmungen (Schmuggel)
- Steuerhehlerei (falsch deklarierte Waren)
- Manipulation von Steuerbanderolen (Steuerzeichenfälschung) Auch Schwarzarbeit verstößt gegen das Steuerrecht.
Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung bedeutet unter anderem, dass beim Finanzamt oder anderen zuständigen Behörden falsche oder unvollständige Angaben zu Einkommen oder Einnahmen gemacht werden. Das Hinterziehen von Steuern in Deutschland fällt unter § 370 der Abgabenordnung (AO) und wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen kann eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Allein der Versuch der Steuerhinterziehung sowie die Beihilfe dazu durch zum Beispiel Steuerberater oder Prokurist sind strafbar. Zeigt die betroffene Person sich jedoch selbst an (Selbstanzeige), bevor die Finanzbehörden beginnen zu ermitteln, bleibt sie straffrei, wenn die betreffende Summe innerhalb einer gesetzten Frist gezahlt wird.