Innere Sicherheit

Die Innere Sicherheit soll den Schutz des Staates und der Gesellschaft vor Gefahren wie kriminellem Verhalten gewährleisten. Sie umfasst etwa den Schutz des Lebens, des Eigentums und der Freiheit der Bürger, aber auch den Schutz der Rechtsordnung.

Zuständigkeiten

Für die „Innere Sicherheit“ gibt es keine festgelegte, einheitliche Definition. Sie wird im Allgemeinen als Konzept oder System verstanden, um den Bestand einer Gesellschaft zu schützen, ihre Stabilität zu gewährleisten oder das subjektive und objektive Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen. Als Bedrohungen der Inneren Sicherheit gelten zum Beispiel Terrorakte, die organisierte und transnationale Kriminalität, internationaler Drogenhandel, Korruption oder Computerkriminalität. Maßgeblich an der Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit beteiligt sind die Innenministerien der Länder bzw. die Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Ausübung des Gewaltmonopols des Staates. Zuständig für die Äußere Sicherheit sind im Gegensatz dazu das Verteidigungsministerium und die Bundeswehr. Beteiligt an der Aufklärung von Straftaten, die die Innere Sicherheit betreffen („Innenaufklärung“), ist unter anderem auch der Verfassungsschutz. Für die Aufklärung rund um die Äußere Sicherheit ist dagegen der Bundesnachrichtendienst zuständig („Auslandsaufklärung“).

Innere Sicherheit in Europa

Das Zusammenwachsen der EU-Mitgliedsstaaten führt unter anderem auch zu einer verstärkten Zusammenarbeit untereinander – auch im Bereich Kriminalitätsbekämpfung. Besonderer Fokus liegt dabei auf Delikten, die zur grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität zählen, wie zum Beispiel Drogenhandel, Menschenhandel oder Geldwäsche. Dazu kooperieren die Polizeien der einzelnen Länder gezielt miteinander. Mit dem Abbau der Grenzkontrollen innerhalb Europas wird außerdem der effektive Schutz der gemeinsamen europäischen Außengrenzen immer wichtiger. Beispiele für die europaweite Kooperation der Polizei sind etwa das Europäische Polizeiamt „Europol“, die europäische Polizeiakademie „Cepol“ oder Einsätze mit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen „Frontex“.

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