Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die vom Versicherten an anderen Personen oder deren Fahrzeug verursacht worden sind – meistens im Rahmen eines Verkehrsunfalls. Werden etwa bei einem Autounfall andere Personen verletzt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallfahrers die Kosten, die sich aus dem Schaden ergeben. Das gilt im Übrigen auch für Mitfahrer des Unfallfahrers. Das können Heilungskosten sein, die die Krankenkasse nicht übernimmt, Schmerzensgeld oder Ersatz für Verdienstausfall. Auch Reparaturkosten an Fahrzeugen der Unfallopfer werden von der Kfz-Haftpflicht des Unfallfahrers übernommen, ebenso wie Abschleppkosten, Gutachterkosten oder Ersatz für die Wertminderung. Jeder Kfz-Halter, der in Deutschland ein motorisiertes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen möchte, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen. Schäden am eigenen Fahrzeug ersetzt sie allerdings nicht.
Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung eine freiwillige Versicherung. Sie ist für die Schadensregulierung zuständig, wenn am eigenen Fahrzeug ein Schaden entstanden ist. Von der Teilkaskoversicherung abgedeckt werden Schäden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag, Einbruch, Kollision mit Wild oder Marderbiss. Bei der Vollkaskoversicherung kommt noch ein weiterer Schutz hinzu: Sie versichert zusätzlich Schäden, die vom Versicherten fahrlässig am eigenen Fahrzeug verursacht worden sind, Schäden aufgrund von Vandalismus und Schäden durch Unbekannte.
Zumindest eine Teilkaskoversicherung ist für jedes Auto grundsätzlich zu empfehlen. Eine Vollkaskoversicherung ist insbesondere für Neuwagen und hochpreisige Autos zu empfehlen.
Beitragshöhe
Die Höhe des Beitrags ist jeweils von einer Vielzahl an Kriterien abhängig wie z. B. von • der Typklasse des Autos (steht für das Schadensrisiko des Fahrzeugtyps),
- der Regionalklasse (steht für das Schadensrisiko in einer bestimmten Region), • der Schadenfreiheitsklasse (steht für das Schadensrisiko des Fahrers)
- der Anzahl der Fahrern, die das Auto nutzen sowie
- der jährlichen Fahrleistung.
Die Höhe der Selbstbeteiligung an Kaskoschäden kann der Versicherte in der Regel bei Vertragsabschluss selbst wählen. Je niedriger die Selbstbeteiligung, desto höher der Versicherungsbeitrag.
Wahl der Kfz-Versicherung
Der Kfz-Halter ist bezüglich der Wahl des jeweiligen Versicherungsunternehmens sowohl bei der KFZ Haftpflichtversicherung als auch bei der Voll- und Teilkaskoversicherung in seiner Entscheidung frei. Die Kernleistungen sind jedoch bei allen am Markt angebotenen Kfz-Versicherungen weitgehend identisch. Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung bieten einige Versicherer mit einer sogenannten „Mallorca-Police“ ihren Kunden einen Versicherungsschutz für Fahrten mit einem Mietwagen im Ausland an, andere erweitern den Kreis der mitversicherten Personen auf alle berechtigten Insassen.