Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung deckt in erster Linie Schäden an Einrichtungsgegenständen und Kleidung ab, die etwa durch einen Wohnungseinbruch, Vandalismus, Feuer, Sturm, Explosion oder Leitungswasser entstanden sind.

Rahmenbedingungen

Eine Hausratversicherung ist freiwillig und macht dann Sinn, wenn die Wohnungseinrichtung wie Möbel, technische Geräte, aber auch Kleidung oder Sportgeräte von gewissem Wert sind. Wichtig ist beim Abschluss, dass man ungefähr den Wert des eigenen Hausrates kennt und eine ausreichend hohe Versicherungssumme wählt. Bei Hausratversicherungen wird oft mit Pauschalen gearbeitet, das heißt, es wird eine Maximalsumme pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt (etwa 700 Euro/Quadratmeter). Hier sollte vorab berechnet werden, ob die Gesamtsumme der Versicherung ausreicht, um entstandene Schäden abzudecken. Wertpapiere, Urkunden, Bargeld oder Sparbücher sind nur bedingt mitversichert – sie müssen meist in einem Safe aufbewahrt werden, damit die Hausratversicherung ausreichend Schutz bietet. Um eine Übersicht über seine Wertsachen zu erhalten, macht es Sinn, ein Wertgegenstandsverzeichnis anzulegen. Dieses hilft nicht nur der Versicherung, sondern auch der Polizei – etwa nach einem Wohnungseinbruch. Eine Anzeige bei der Polizei ist nach einem Schaden in der Regel verpflichtend, wenn man den Schaden durch die Versicherung beglichen haben möchte. Schäden müssen der Versicherung außerdem umgehend gemeldet werden.

Auch auf Reisen versichert

Viele Hausratversicherungen greifen auch im Urlaub, etwa wenn in das Hotelzimmer eingebrochen oder das Gepäck in der Unterkunft durch einen Brand beschädigt wurde. Dies macht so manche Reisegepäckversicherung überflüssig. Dennoch sollte man vor Reisebeginn die Konditionen prüfen, zum Beispiel bis zu welcher Summe das Gepäck versichert ist, bzw. unter welchen Umständen die Versicherung für den Schaden aufkommt. Diebstähle am Strand, an Bahnhöfen oder in Restaurants können etwa von der Versicherung ausgenommen sein.

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