Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt für den Tierhalter berechtigte Schadenersatzforderungen Dritter, wenn das Tier einen Schaden verursacht hat.

Inhalt

Die private Haftpflichtversicherung deckt wenn überhaupt nur Schäden, die durch Kleintiere verursacht werden, ab, wie etwa Katzen, Meerschweinchen oder Vögel. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist freiwillig, empfiehlt sich aber besonders für Halter von Hunden, Pferden oder anderen größeren Tieren, die große Schäden anrichten können wie etwa Verkehrsunfälle. Denn wird eine Person durch das Tier verletzt oder verursacht es einen Unfall, kommt die spezielle Versicherung für den Schaden auf. Ist der Tierhalter nicht versichert, muss er selbst in unbegrenzter Höhe für den Schaden aufkommen – auch für Schmerzensgeldansprüche, Behandlungskosten oder Rentenzahlungen geschädigter Personen. Daher sollte man auf eine möglichst hohe Deckungssumme achten. Exotische Tiere oder Kampfhunde werden nicht von jeder Versicherung akzeptiert.

Rahmenbedingungen

Die Kosten für die Versicherung richten sich unter anderem nach der Größe des Tieres bzw. nach der Rasse. Manche Versicherungen decken auch Schäden bei einem Auslandsaufenthalt mit ab oder auch das so genannte „Fremdhüterrisiko“ oder „Fremdreiterrisiko“. Das heißt, die Versicherung greift auch dann, wenn es zu einem Schaden kommt, während zum Beispiel Freunde oder Nachbarn das Tier in Obhut haben. Manche Versicherungen greifen nur dann, wenn spezielle Regeln eingehalten werden, die im Vertrag festgelegt sind, etwa Leinenzwang bei Hunden. Wer Tiere gewerblich nutzt – etwa zu Schulungen, Pferderennen, Kutschfahrten oder Reitturnieren muss eine weitere, zusätzliche Versicherung abschließen.

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