Rahmenbedingungen
Eine private Haftpflichtversicherung ist zwar keine Pflicht, wird aber dringend empfohlen. Denn wer anderen aus Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit Schaden zufügt, muss dafür haften und Schadenersatz leisten. Er haftet dabei mit seinem gesamten bestehenden und künftigen Vermögen – bis zur Pfändung. Versichert sind Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im privaten Umfeld des Versicherten geschehen. Im Schadensfall prüft die Versicherung dann die Ansprüche und kommt gegebenenfalls dafür auf. Die Versicherung schützt gleichzeitig aber auch vor unberechtigten Forderungen und übernimmt in dem Fall die Kosten eines Rechtsstreits. Nicht versichert sind in der Regel
- mutwillig herbeigeführte Schäden,
- Schäden, die während der Arbeitszeit entstehen oder
- Schäden am eigenen Eigentum
- Schäden innerhalb der Familie im gleichen Haushalt oder Mitversicherten
- Schäden an Geliehenem, Gepachteten oder Angemietetem
Die Versicherungssumme sollte möglichst hoch angesetzt werden, da es besonders bei Personenschäden schnell zu hohen Kosten durch Arztbehandlungen, Schmerzensgeldforderungen oder sogar Rentenansprüchen kommen kann.
Weitere Haftpflichtversicherungen
Neben der privaten Haftpflichtversicherung gibt es eine Reihe weiterer Haftpflichtversicherungen – etwa für Berufsgruppen oder spezielle Bereiche. Manche davon sind nicht freiwillig, sondern verpflichtend abzuschließen, wie etwa die Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte. Weitere Haftpflichtversicherungen sind zum Beispiel:
- Berufshaftpflichtversicherung (etwa für Ärzte, Architekten oder Bauingenieure)
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Wassersporthaftpflichtversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung
Bei Haftpflichtversicherungen sollte man sich immer vorab darüber kundig machen, welche Schäden von der Versicherung ausgeschlossen sind und im Schadensfall nicht übernommen werden.