Aufgaben
Die Aufgaben des Bundesamts für Verfassungsschutz sind im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) festgelegt. Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder wirken zum Beispiel auch bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen mit, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder sich Zugang verschaffen können. Das gleiche gilt für Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen.
Arbeitsfelder
Die Arbeitsfelder des BfV gliedern sich in die Bereiche
- Rechtsextremismus
- Linksextremismus
- Ausländerextremismus
- Islamismus und islamistischer Terrorismus
- Spionageabwehr
- Geheim- und Sabotageschutz
- Wirtschaftsschutz und
- Elektronische Angriffe
Informationsgewinnung
Den größten Teil seiner Informationen gewinnt das BfV über öffentliche und frei zugängliche Quellen wie Zeitungen oder Webseiten. Auch der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen oder das Führen von Gesprächen mit beteiligten Personen (auf freiwilliger Basis) kann zur Informationsgewinnung dienen. Neben den öffentlichen Quellen spielen aber auch die so genannten nachrichtendienstlichen Mittel eine Rolle. Dazu gehören Observationen oder die Telefon- oder Briefüberwachung. Auch der Einsatz und die Führung von V-Leuten fallen in den Bereich der Verfassungsschutzbehörden. Bei V-Leuten handelt es sich um angeworbene Personen beispielsweise aus der extremistischen Szene.