Gewicht und Größe
Eingesetzt werden dürfen nur Sitze, die amtlich genehmigt und für die Körpergröße bzw. das Körpergewicht des Kindes geeignet sind. Zugelassen sind Sitze nach den Prüfnormen ECE R44-03 oder EC R44-04. Diese Nummern findet man auf den ECE-Prüfsiegeln des Sitzes, auf denen auch die jeweilige Gewichtsklasse angegeben ist. Seit Juli 2013 gilt außerdem parallel die neue EU-Norm ECE R129 (i-Size-Norm), die sich an der Größe des Kindes orientiert und langfristig die ECE-Norm R44-04 ablösen soll. Derzeit bieten jedoch noch nicht viele Hersteller Sitze nach der neuen Norm an. Am einfachsten und sichersten lassen sich Kindersitze mit Isofix-Halterungen im Fahrzeug befestigen. Dazu muss das genutzte Fahrzeug jedoch über integrierte Isofix-Befestigungsmöglichkeiten verfügen.
Arten
Kindersitze der Klasse 0+ (Babyschalen) werden grundsätzlich rückwärtsgerichtet montiert. Bei einer Montage auf dem Vordersitz ist unbedingt darauf zu achten, dass der Beifahrer-Airbag ausgeschaltet wird – sonst drohen dem Kind bei einem Unfall schwerste Verletzungen. Sitze der Klasse I sind mit Fünfpunktgurt, Hosenträgergurt oder einem so genannten Fangkörper-System, also einem „Tischchen“ ausgestattet, die das Kind bei einem Aufprall im Sitz halten. Für die Klassen II und III werden Sitzerhöhungen mit Rücken- und Seitenstützen verwendet. Generell gilt: Wer Kinder im Auto ohne geeigneten Kindersitz mitnimmt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister.
Klassen
Nach ECE R44-04 gelten folgende Einteilungen nach Körpergewicht:
Klasse 0+: bis 13 kg
Klasse I: 9 bis 18 kg
Klasse II: 18 bis 25 kg
Klasse III: 22 bis 36 kg
Nach ECE R129 gelten folgende Einteilungen nach Körpergröße:
Klasse Q0: bis 60 cm
Klasse Q1: bis 75 cm
Klasse Q1.5: 75 bis 87 cm
Klasse Q3: 87 bis 105 cm
Klasse Q6: 105 bis 125 cm
Klasse Q10: ab 125 cm