Streifendienst

Polizisten im Streifendienst führen in bestimmten Gebieten Kontrollgänge durch, um Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern. Sie sind im Gegensatz zu Polizeibeamten mit Verwaltungsaufgaben rund um die Uhr in der Öffentlichkeit im Einsatz.

Polizisten „auf Streife“

Der Streifendienst gilt als Hauptaufgabe der Schutzpolizei. Der polizeiliche Streifendienst wird entweder von uniformierten oder zivilen Kräften (in Alltagskleidung) vollzogen und kann

  • zu Fuß,
  • im Streifenwagen,
  • per Fahrrad,
  • per Motorrad,
  • zu Pferd,
  • im Streifenboot oder auch im
  • Polizeihubschrauber erfolgen.

Eine sogenannte „Streife“ kann alleine oder zu mehreren Polizeibeamten erfolgen – in diesem Fall wird ein „Streifenführer“ bestimmt. Die häufigste Variante ist der Streifengang zu zweit, um sich bei akuter Gefahr schnell gegenseitig unterstützen zu können. Die meisten Streifen sind mit Kommunikationsmitteln wie digitalen Funkgeräten oder Mobilgeräten ausgestattet. Teilweise werden Streifepolizisten von Hunden begleitet. Streifendienste werden außer von Polizeibeamten außerdem durch Soldaten, das Ordnungsamt, Sicherheitsdienste, den Werkschutz, Bademeister und Rettungsschwimmer verrichtet.

Zweck und Aufgaben

Zweck einer Bestreifung durch Polizeibeamte ist

  • präventives Handeln,
  • eine erhöhte Präsenz in der Öffentlichkeit,
  • ein erhöhtes Sicherheitsgefühl der Bevölkerung sowie
  • die Wahrnehmung anormaler Zustände oder verdächtiger Personen.

Das Aufgabengebiet von Streifepolizisten umfasst unter anderem

  • die Vermeidung von Straftaten,
  • die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten,
  • die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
  • die Suche nach vermissten Personen,
  • die Überwachung der Verkehrssicherheit sowie
  • Hilfeleistung bei verschiedenen Einsätzen.
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