Der Polizeiliche Staatsschutz
Der Polizeiliche Staatsschutz (ST) wird zur Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität eingesetzt. Diese kann von der strafbaren Beeinflussung der demokratischen Willensbildung bis hin zu extremistischen und terroristischen Straftaten reichen. Die Verhinderung und Bekämpfung solcher Straftaten hat für das Bundeskriminalamt eine hohe Priorität – besonders vor dem Hintergrund der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus. Die Abteilung ST ist in folgenden Fällen zuständig:
- terroristische Straftaten wie die Bildung einer terroristischen Vereinigung
- Ermittlungsverfahren bei politisch motivierten Straftaten gegen Leib, Leben oder Freiheit eines der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes und ihrer Gäste
- Ermittlung und Kooperation mit dem BKA und dem Krisenstab des Auswärtigen Amtes bei Geiselnahme und Piraterie im Ausland
Zuständigkeiten und Kooperationen
Der Staatsschutz wird von unterschiedlichen polizeilichen Sicherheitsbehörden und von Nachrichtendiensten gewährleistet. Dabei kooperieren die zuständigen Stellen auf der Grundlage bestehender Gesetze und Vereinbarungen. Auf nationaler Ebene wird dies im „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) in Berlin umgesetzt. Hier arbeiten zusammen:
- BKA
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Bundesnachrichtendienst
- Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz
- Bundespolizei
- Zollkriminalamt
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Militärischer Abschirmdienst
- Generalbundesanwaltschaft
Bei Staatsschutzdelikten und zur Anordnungen der akustischen Wohnraumüberwachung ist eine besondere Strafkammer zuständig. Sie wird an Landgerichten gebildet, in deren Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat.
Prävention
Der Staatsschutz ist in Deutschland bereits mehrfach präventiv tätig geworden. So konnten zum Beispiel 2006 Anschläge auf Regionalzüge in Koblenz und Dortmund abgewendet werden sowie geplante Anschläge der sogenannten Sauerlandgruppe im Jahr 2007. Das Bundeskriminalamt geht von einer anhaltend hohen Gefährdungslage in Deutschland durch religiös motivierte islamistische Terroristen aus. Seit dem Jahr 2009 nimmt die Abteilung ST auch Aufgaben zur Gefahrenabwehr in Fällen des internationalen Terrorismus wahr, bei denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landesbehörde nicht erkennbar ist oder eine Landesbehörde das BKA um Hilfe bittet.