Informationsfreiheit

Informationsfreiheit ist das Bürgerrecht, ohne staatliche Beschränkungen sowohl allgemein zugängliche Quellen wie Zeitungen oder Fernsehen als auch Dokumente und Akte der öffentlichen Verwaltung zur eigenen Meinungsbildung zu nutzen.

Das Recht auf Transparenz

Die Informationsfreiheit gehört zu den wesentlichen Voraussetzungen eines demokratischen Entscheidungsbildungsprozesses und ist in Deutschland in Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes neben der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit ausdrücklich als Grundrecht gewährleistet. Geschützt ist sowohl die einfache Kenntnisnahme als auch die aktive Beschaffung von Informationen. Zum einen bezeichnet Informationsfreiheit das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen wie Zeitungen, Hörfunk, Fernsehen oder Büchern zu unterrichten. Darüber hinaus dürfen Bürgerinnen und Bürger auch Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung nehmen. Das Recht auf Zugang zu behördlichen Informationen, wodurch staatliches Handeln nachvollziehbar gemacht werden soll, wird inzwischen in über 80 Staaten durch Informationsfreiheitsgesetze (IFG) und Informationsfreiheitssatzungen auf kommunaler Ebene garantiert.

Informationsfreiheitsgesetze der Bundesländer

Bislang haben in der Bundesrepublik Deutschland die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig Holstein und Thüringen eigene Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet. Sie eröffnen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, wie die öffentliche Verwaltung arbeitet und welche Absichten ihren Entscheidungen zugrunde liegen. Auf diese Weise wird die öffentliche Verwaltung transparenter. Verwaltungen und Behörden sind dazu verpflichtet, den Bürgerinnen und Bürgern die gewünschte Auskunft zu erteilen. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern auch den Zugang zu Informationen bei den Bundesbehörden. Dokumente von „besonders öffentlichen Belangen“, die als vertraulich eingestuft werden, dürfen von den Behörden unter Verschluss gehalten werden.

Zurück