Allgemeiner Integrationskurs

Allgemeine Integrationskurse richten sich an ausländische Bürgerinnen und Bürger, die in den Kursen sowohl Deutsch lernen als auch wichtige Informationen zur deutschen Kultur, Geschichte sowie zur deutschen Rechtsordnung erhalten.

Voraussetzungen

Allgemeine Integrationskurse werden von öffentlichen und privaten Sprachschulen (Integrationskursträger) angeboten, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen sind. Dazu müssen sowohl die Schulen als auch deren Lehrende spezielle Voraussetzungen und Qualitätsstandards erfüllen. Teilnahmebedingungen und Kosten der Kurse regelt das Aufenthaltsgesetz. Ob ein rechtlicher Anspruch auf einen Integrationskurs besteht oder ob man zu einer Teilnahme verpflichtet ist, hängt von mehreren Faktoren ab. So gibt es etwa unterschiedliche Bedingungen für Ausländer mit Aufenthaltstiteln vor 2005 bzw. nach 2005, für EU-Bürger oder Spätaussiedler.

Über das Auskunftssystem WebGIS des BAMF können unter anderem passende Integrationskurse in verschiedenen Regionen Deutschlands recherchiert werden.

Inhalte

Ein allgemeiner Integrationskurs umfasst insgesamt 660 Unterrichtsstunden, die in 600 Stunden Sprachkurs und 60 Stunden Orientierungskurs aufgeteilt sind. Am Ende wird eine Prüfung absolviert, die aus einem Sprachtest und dem Test „Leben in Deutschland“ besteht. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden das „Zertifikat Integrationskurs“, das international anerkannt ist. Themen des Sprachkurses sind etwa:

  • Einkaufen und Wohnen
  • Gesundheit
  • Arbeit und Beruf
  • Freizeit und soziale Kontakte
  • Verfassen von Briefen und E-Mails
  • Bewerbungsschreiben

Zu den Themen des Orientierungskurses zählen beispielsweise:

  • geschichtliche und kulturelle Hintergründe
  • die demokratische Rechtsordnung
  • Normen und Werte
  • regionale Gepflogenheiten
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