Einsatz
Polizisten werden bei der Ausübung ihres Berufs immer häufiger Opfer von tätlichen Angriffen. Um die Beamtinnen und Beamten vor Übergriffen zu schützen, nutzt Hessen als erstes Bundesland seit dem Jahr 2012 Body Cams für gefährliche Einsätze. Dabei trägt ein Beamter aus einem Drei- oder Vier-Personen-Team die Kamera auf der Schulter. Kommt es zu einer kritischen Situation und aggressivem Verhalten gegenüber den Beamten, wird das Geschehen von der Kamera aufgezeichnet.
Vorgehensweise
- Die Kameras sind so konstruiert, dass sie das Geschehen permanent in 60-Sekunden-Schleifen aufnehmen. Nur wenn ein Knopf gedrückt wird, werden die letzten 60 Sekunden nicht gelöscht.
- Die aufgezeichneten Daten werden nach Dienstende gelöscht, sofern die Inhalte nicht für die Strafverfolgung benötigt werden.
- Die Entscheidung, welche Daten gelöscht und welche behalten werden, trägt nicht ein Beamter allein: Die Sichtung des Materials erfolgt immer nach dem Vier-Augen-Prinzip und unter Anwesenheit eines Vorgesetzten.
Rechtliche Regelungen
- Derzeit gibt es zum Einsatz von Body Cams keine einheitliche Regelung in den Polizeigesetzen der Länder. Bislang ist der Einsatz der Kameras, so wie er gerade in Hessen stattfindet, in manchen Bundesländern nicht zulässig.
- Es darf auch in Hessen grundsätzlich nur im öffentlichen Raum gefilmt werden und dann auch nur, wenn es verhältnismäßig ist, das heißt, wenn es einen konkreten Anlass dazu gibt. Für das Filmen etwa in Privatwohnungen gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage.
- Die Aufzeichnung erfolgt grundsätzlich ohne Ton und die Gefilmten werden explizit darauf hingewiesen, dass das Geschehen mitgeschnitten wird. Der Beamte, der die Kamera führt, trägt außerdem eine auffällige Weste mit der Aufschrift „Videoüberwachung“.