Kernbereichsschutz

Der Kernbereichsschutz beschreibt den Schutz bestimmter Kernbereiche der privaten Lebensgestaltung, die beispielsweise im Rahmen von Ermittlungsmaßnahmen wie Überwachungen oder Durchsuchungen nicht verletzt werden dürfen.

Konzept

Der Kernbereichsschutz privater Lebensgestaltung wurde ursprünglich vom Bundesverfassungsgericht definiert und ist der Teil der Intim- und Privatsphäre eines Menschen, der gegen staatliche Eingriffe absolut geschützt ist. Bis heute ist jedoch unklar, wie der Begriff genau zu verstehen und verfassungsrechtlich zu begründen ist. Ob ein Sachverhalt dem „Kernbereich“ zugeordnet werden kann, hängt unter anderem davon ab, ob er höchstpersönlichen Charakter hat und in welcher Art und Intensität er die Sphäre anderer oder der Gemeinschaft betrifft. Laut Bundesverfassungsgericht gehört zur Entfaltung der Persönlichkeit im Kernbereich der privaten Lebensgestaltung die Möglichkeit, innere Vorgänge wie Empfindungen und Gefühle, sowie Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse persönlicher Art zum Ausdruck zu bringen, ohne dass diese überwacht werden dürfen. Insbesondere schutzwürdig ist die Kommunikation mit Personen des besonderen Vertrauens wie z. B. nahen Verwandten. Im Zusammenhang mit Überwachungsmaßnahmen von Strafverfolgungsbehörden wie dem sogenannten „Großen Lauschangriff“ können etwa bestimmte Räumlichkeiten von einer Überwachung grundsätzlich ausgeschlossen sein. In anderen Fällen ist eine Überwachung abzubrechen, wenn sich unerwartet Anhaltspunkte für die Betroffenheit der Intimsphäre ergeben.

Kernbereichsschutz im digitalen Zeitalter

Im digitalen Zeitalter des 21. Jahrhunderts wird der innerste Kernbereich eines Menschen nicht nur durch mündlich geführte Kommunikation, sondern zunehmend auch durch digitale Daten auf Computern und anderen Telekommunikationsgeräten verkörpert, die mehr denn je staatlichem Zugriff offen stehen. Digitale Informationen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, dürfen deshalb bei so genannten Online-Durchsuchungen nicht erhoben bzw. müssen direkt gelöscht werden. Empfindungen und Gefühle sowie persönliche Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse sowie Ausdrucksformen der Sexualität sollen auch hier ohne Angst vor staatlicher Überwachung gelebt und kommuniziert werden können.

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