Gewerblicher Rechtsschutz

Der Gewerbliche Rechtsschutz umfasst die rechtliche Absicherung geistiger Leistungen auf gewerblichem Gebiet und sorgt im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern für fairen Wettbewerb.

Gewerbliche Schutzrechte

Mit dem Begriff „Gewerblicher Rechtsschutz“ werden in der Bundesrepublik Deutschland die gewerblichen Schutzrechte zusammengefasst, die das geistige Eigentum des Schöpfers bzw. Urhebers schützen. Zu diesen Schutzrechten zählen das

  • Wettbewerbsrecht,
  • Patentrecht,
  • Gebrauchsmusterrecht,
  • Geschmacksmusterrecht und
  • Markenrecht.

Entgegen vieler Ausführungen gehört das Urheberrecht nicht zum gewerblichen Rechtsschutz, da es den Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen betrifft, die mehr dem künstlerischen als dem gewerblichen Bereich entstammen. Die gewerblichen Schutzrechte werden unter anderem durch das Markengesetz (MarkenG), das Geschmacksmustergesetz (GeschmMG), das Patentgesetz (PatG), das Gebrauchsmustergesetz (GebrMG), das Halbleiterschutzgesetz (HalbLSchG) und das Sortenschutzgesetz geregelt.

Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR)

Inhaber von Rechten geistigen Eigentums können bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) des deutschen Zolls einen elektronischen Antrag stellen, damit die Zollbehörde gegen gefälschte Produkte tätig wird. Es können folgende Anträge online gestellt, ggf. geändert und verlängert werden:

  • Unionsantrag nach Art. 3 Nr. 1 oder Nr. 3 i.V.m. Art. 4 VO (EU) Nr. 608/2013 (in mehreren Mitgliedstaaten gültig)
  • Nationaler Antrag nach Art. 3 Nr. 1 oder Nr.2 VO (EU) Nr. 608/2013 (nur in Deutschland gültig)
  • Antrag nach nationalen Rechtsvorschriften (z.B. § 146 Markengesetz)
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