Risiken und Folgen von Drogenkonsum
Etwa drei Millionen Menschen in Deutschland konsumieren illegale Drogen, schätzen Experten. Wie gefährlich der Konsum von Drogen ist, hängt nicht nur von der Art der Substanz ab. Eine Rolle spielt zum Beispiel auch die Form des Konsums. Wer zum Beispiel Heroin spritzt, lebt wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos für Aids und Hepatitis gefährlicher als jemand, der das Pulver schnupft oder raucht. Auch der Reinheitsgrad des Rauschgiftes beeinflusst, wie riskant der Konsum ist. Viele Menschen starben schon an einer unbeabsichtigten Überdosierung. Darüber hinaus kann der Konsum von Drogen schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen: Persönlichkeitsveränderungen, Psychosen, Störungen der Gehirnleistungen, Depressionen, Organschäden sowie ein erhöhtes Krebsrisiko sind nur einige Beispiele. Immer wieder führt Drogenkonsum zur Abhängigkeit, was wiederum den sozialen Abstieg, Verlust von Job und Familie, die Ausgrenzung aus der Gesellschaft und sogar das Abrutschen in die Kriminalität mit sich ziehen kann.
Strafbarkeit von Drogenkonsum
Drogenkonsum ist im Betäubungsmittelgesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Rein rechtlich gesehen ist der Konsum von illegalen Substanzen also grundsätzlich straffrei. Es ist allerdings sehr schwer in einem Strafverfahren zu beweisen, dass man nur konsumiert hat, da von einem vorherigen Drogenbesitz beziehungsweise -erwerb ausgegangen wird. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, jedoch nicht die Pflicht, bei „geringfügigen Mengen für den Eigenbedarf“ das Ermittlungsverfahren einzustellen beziehungsweise von einer Strafe abzusehen. Die Werte einer geringfügigen Menge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich.
Autofahren unter Drogen
Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss haben eine eingeschränkte Fahrtüchtigkeit und gefährden sich und andere. Man kann selbst kaum abschätzen, ob die konsumierte Substanz noch im Körper vorhanden ist. Zum Teil sind Drogen noch mehrere Wochen nach dem Konsum im Urin nachweisbar. Für Cannabis und andere illegalen Drogen im Straßenverkehr gibt es keine Grenzwerte. Jeder noch so geringe Nachweis ist gemäß Paragraph 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Strafmaß bei Nachweis von Drogenkonsum durch Blutprobe:
- 250 bis 1500 € Geldstrafe
- 1 bis 2 Monate Fahrverbot
- Führerscheinstelle wird informiert
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung („Idiotentest“ – circa 500 €) kann angeordnet werden
- bis zu einjährige Drogentests (Urinproben) zur Führerscheinerhaltung