Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Die BZgA übernimmt in Deutschland Aufgaben rund um die Gesundheitserziehung und -aufklärung. Sie erfüllt diese Aufgabe als Fachbehörde auf Bundesebene im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Aufgaben und Ziele

Die BZgA beschäftigt sich hauptsächlich mit Gesundheitsproblemen, bei denen präventive Ansätze eine wichtige Rolle spielen, wie zum Beispiel:

  • die Prävention von Infektionskrankheiten, insbesondere HIV/Aids und andere sexuell übertragbare Krankheiten
  • Suchtprävention mit den Schwerpunkten Tabak- und Alkoholprävention
  • die Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit (gesunde Entwicklung; Ernährung, Bewegung, psychische Gesundheit).

Außerdem übernimmt die BZgA gesetzliche Aufgaben wie

  • Sexualaufklärung und Familienplanung im Rahmen des Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchkG)
  • Aufklärung zum Thema Organ- und Gewebespende nach dem Transplantationsgesetz § 2 
  • Aufklärung über die Blut- und Plasmaspende nach dem Transfusionsgesetz § 3 Abs. 4.

Ziel der BZgA ist die Gesundheitsvorsorge und Gesundheitserhaltung der deutschen Bevölkerung. Dazu gehört etwa mithilfe von Aufklärung die Anzahl von Neuerkrankungen zu senken (primäre Prävention) und die Früherkennung von Krankheiten zu erhöhen (sekundäre Prävention). Im Rahmen der Gesundheitsförderung soll das Wissen und die Fähigkeiten der Menschen gestärkt werden, sich gesund zu verhalten sowie Risiken zu erkennen und zu vermeiden.

Infomaterialien und Webauftritte

Die BZgA stellt auf ihrer Webseite Broschüren, Flyer, Filme, Plakate und Unterrichtsmaterialien zu den oben genannten Themen bereit, die in der Regel kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden können. Mit eigenen Webauftritten und Kampagnen zu den unterschiedlichen Themen werden weitere Informationsmöglichkeiten geboten. Bekannte Kampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind etwa  „Alkohol? Kenn Dein Limit“„Kinder stark machen“„Mach’s mit“, „Check dein Spiel“  oder „Rauchfrei“

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