Fahreignungsregister

Im Rahmen der Punktesystem-Reform hat das Fahreignungsregister (FAER) am 1. Mai 2014 das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) abgelöst. Im FAER werden Informationen über im Straßenverkehr auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer gespeichert.

Mehr Übersicht – auch für Autofahrer

Das neue Fahreignungsregister (FAER) soll sowohl für Behörden als auch für Autofahrer eine Vereinfachung gegenüber dem Verkehrszentralregister („Verkehrssünderdatei“) darstellen. Mit der Umstellung werden die Regelungen einfacher und leichter nachvollziehbar, da nur noch Verstöße erfasst werden, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. Für die Einschätzung des Verkehrssicherheitsrisikos reichen drei Kategorien aus: Ein Punkt wird für schwere Ordnungswidrigkeiten eingetragen. Zwei Punkte werden für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Fahrverbot verbunden sind, und für Straftaten angesetzt. Mit drei Punkten werden Straftaten bewertet, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben.

Der neue „Punkte-Tacho“

Das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) kannte eine Punkteskala von 1 bis 18 Punkten. Das neue Fahreignungsregister sieht eine maximale Addition von 8 Punkten vor. Das 8-Punkte-System wird in einen so genannten „Punkte-Tacho“ aufgegliedert. Solange auf dem Punktekonto zukünftig nur 3 Punkte oder weniger aufgelaufen sind, ist für den Verkehrsteilnehmer alles im grünen Bereich. Sobald durch einen erneuten Verstoß 4 oder 5 Punkte erreicht werden, kommt es zu einer Ermahnung, die jedoch keine weiteren Konsequenzen mit sich bringt. Ab 6 und 7 Punkten wird eine Verwarnung ausgesprochen und der Konto-Inhaber muss innerhalb von drei Monaten an einem verpflichtenden Fahreignungsseminar teilnehmen. Bei einem Punktekonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen.

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