Verdachtskriterien
Man spricht von „Racial Profiling“ (auch „Ethnisches Profiling“), wenn Polizei-, Sicherheits- oder Zollbeamte verdächtige Personen anhand von physischen Kriterien statt anhand ihres Verhaltens oder objektiven Beweisen selektieren. Zu diesen Kriterien zählen vor allem
- die nationale Herkunft,
- Rasse,
- ethnische Zugehörigkeit und
- Religion einer Person.
Rechtliche Lage
Racial Profiling verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz und wird vom Deutschen Institut für Menschenrechte als diskriminierend und rassistisch angesehen. Während Racial Profiling in vielen Ländern verboten ist (darunter USA, Großbritannien), ist die Legalität der Methode in Deutschland nicht explizit geregelt. Unter anderem setzt sich seit 2011 die Kampagne „Stop Racial Profiling“ für ein Verbot von Racial Profiling in Deutschland ein.