Drogenhandel

Drogenhandel bezeichnet den organisierten Kauf und Verkauf illegaler Drogen wie Kokain oder Heroin, der gesetzlich streng verboten ist und weltweit geahndet wird.

Definition und Strafmaß 

Beim Handel mit illegalen Drogen werden diese in der Regel über verdeckte Quellen ohne behördliche Erlaubnis erworben und anschließend zu einem weitaus höheren Preis durch so genannte „Dealer” weiterverkauft. In Deutschland ist der unerlaubte Drogenhandel nach Paragraph 29 ff. des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) strafbar. Die Strafe beträgt im Regelfall einen Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen droht eine Mindeststrafe von bis zu fünf Jahren und eine Höchststrafe von bis zu 15 Jahren. 

Ein komplexes Netzwerk 

Drogenhandel gehört zum Deliktsbereich der Organisierten Kriminalität und ist oft eng mit Geldwäsche und Korruption verbunden. Der illegale Handel fördert international Verbrecherbanden und Kriminalität, und führt in einigen Ländern (vor allem in Südamerika) zu Bandenkriegen zwischen Drogenhändlern und Staatskräften. Beim Handel mit Drogen werden extrem hohe Gewinne erzielt – nicht selten sind Geheimdienste, Gefängnisangestellte oder sogar Politiker beteiligt. 

Aktiv gegen Drogenhandel 

Um spezielle Fälle von Drogenhandel aufzudecken und zu unterbinden, setzt die Polizei eine Reihe von Maßnahmen ein. Dazu zählen beispielsweise 

  • die unmittelbare Observation von Verdächtigen, 
  • das Abhören von Telefonaten, 
  • das Mitlesen von E-Mails sowie 
  • Drogenrazzien in privaten und öffentlichen Räumen. 

Im langfristigen Kampf gegen Drogenhandel ist eine mögliche Strategie, illegale Drogen freizugeben und einen kontrollierten Verkauf zu fördern, um dadurch eine Selbstzerstörung des Schwarzmarkts zu bewirken. Eine andere Strategie will bezwecken, durch Aufklärung und Therapie den Konsum von Drogen einzudämmen und somit den Handel überflüssig zu machen. Beide Wege sind bislang weitestgehend erfolglos geblieben. 

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