Menschenrechte

Menschenrechte sind angeborene Rechte, die jedem Menschen zustehen. Als moralische und rechtliche Basis der Menschheit sind Menschenrechte höher gestellt als die Rechte des Staates.

Schutz der Menschenwürde 

Menschenrechte gelten als angeboren, unverletzlich und unveräußerlich und sollen die Würde des Menschen gegenüber der Willkür des Staates schützen. Menschenrechte schützen jene Rechte, die für die Entfaltung des Individuums und Chancengleichheit unter Menschen besonders wichtig sind. Dazu zählen 

  • Bürgerliche und politische Rechte, darunter 
    • Freiheitsrechte (Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit),
    • Schutz der persönlichen Freiheit (z. B. Verbot der Sklaverei), 
    • Schutz der körperlichen Unversehrtheit (z. B. Verbot der Folter und des Völkermords), 
    • Partizipationsrechte, 
    • Rechte in Gerichtsverfahren und o Minderheitenrechte (Verbot der Diskriminierung
  • Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, darunter u. a. 
    • Recht auf Arbeit, 
    • Recht auf soziale Sicherheit, 
    • Schutz von Familie, Mutterschaft und Kindern sowie 
    • Recht auf Gesundheit und Bildung 
  • Kollektivrechte, darunter 
    • die Rechte auf Entwicklung, Frieden und eine saubere und gesunde Umwelt sowie 
    • das Selbstbestimmungsrecht der Völker 

Kontrollorgane 

Da Menschenrechte auf der ganzen Welt regelmäßig gebrochen werden, müssen sie immer wieder neu eingefordert werden. Für die Überwachung und Verwirklichung der Menschenrechtsituation sind deshalb vor allem Nichtregierungsorganisationen wie  Amnesty International oder die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ausschlaggebend. Sie berichten nicht nur über die aktuelle Situation, sondern stehen zusätzlich Opfern bei, untersuchen spezielle Fälle von Menschenrechtsverletzungen und mobilisieren die Öffentlichkeit. 

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