Prümer Vertrag

Der Prümer Vertrag ist ein völkerrechtliches Abkommen zwischen elf europäischen Mitgliedsstaaten und Norwegen. Er regelt die verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit dieser Staaten. Dadurch sollen Straftaten besser verhindert und verfolgt werden.

Definition und Ursprung 

Der Prümer Vertrag hat seinen Namen von der rheinland-pfälzischen Stadt Prüm, wo er im Mai 2005 abgeschlossen wurde. Die amtliche Bezeichnung ist um einiges länger und lautet „Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration.“ Zu den ersten Unterzeichnerstaaten zählen Deutschland, Belgien, Frankreich, Spanien, Österreich, Niederlande und Luxemburg. Dem Abkommen beigetreten sind seitdem Norwegen, Finnland, Slowenien und Ungarn; einen Beitritt planen außerdem Italien, Griechenland, Schweden, Portugal, Rumänien und Bulgarien. 

Zweck 

Durch den Prümer Vertrag soll die in den letzten Jahren steigende Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und durch die grenzüberschreitende Kriminalität von den Vertragsstaaten gemeinsam bekämpft werden. Der Vertrag sieht vor, dass sich die beteiligten Staaten zum vereinfachten Informations- und Datenaustausch untereinander bestimmte Zugriffsrechte sowohl auf DNA- und Fingerabdruckdateien als auch auf Fahrzeugregister gewähren. Polizei- und Strafverfolgungsbehörden können dann direkt auf bestimmte Datenbanken (z. B. das automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem AFIS) der anderen Staaten zugreifen und so ggf. Straftaten schneller und effektiver entgegenwirken. 

Erfolg und Kritik 

Einerseits wird durch den Prümer Vertrag die Polizeiarbeit maßgeblich erleichtert, da angefragte Daten (z. B. DNA-Daten) innerhalb kürzester Zeit verfügbar sind und zur weiteren Strafverfolgung bzw. Gefahrenabwehr genutzt werden können. Andererseits werden dem Vertrag oft fehlende verbindliche Datenschutzstandards vorgeworfen sowie die Tatsache, dass er kein offizielles EU-Abkommen ist, aber dennoch in EU-Recht überführt werden soll. 

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