Funktion
Der Kriminologische Dienst beschäftigt sich mit der Forschung zu Problemen, Maßnahmen und Wirkungen des Strafvollzugs. Da im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) nur die Notwendigkeit eines Kriminologischen Dienstes, nicht aber dessen konkrete Aufgaben festgelegt sind, ist das Tätigkeitsfeld in den einzelnen Bundesländern verschieden breit gefächert. So führt beispielsweise der Kriminologische Dienst des Landes Niedersachsen „eigene wissenschaftliche Projekte durch, genehmigt, unterstützt und berät externe Forschungsanliegen und ist eine Serviceeinrichtung für die niedersächsischen Justizvollzugsanstalten und das niedersächsische Justizministerium. Er wirkt bei der Neu- und Fortentwicklung vollzuglicher Konzeptionen mit und trägt zur Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges bei.“ Kriminologische Dienste gibt es außer in NRW auch in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. In den restlichen Bundesländern werden Aufgaben des Kriminologischen Dienstes teilweise von den Justizvollzugsanstalten selbst übernommen.
Aufgaben
Zum weitläufigen Aufgabenspektrum Kriminologischer Dienste zählen u. a.
- die wissenschaftliche Begleitung, Qualitätssicherung und Fortentwicklung des Justizvollzugs, insbesondere der Behandlungsprogramme und -methoden,
- empirische Problemfeldanalysen und Evaluationsstudien im Strafvollzug und weiteren Bereichen der Strafrechtspflege,
- die Recherche, Erfassung und Auswertung relevanter Literatur sowie die themenspezifische Aufbereitung amtlicher Statistiken,
- die Durchführung eigener Forschungsprojekte,
- Serviceleistungen für die ländereigenen Justizvollzugsanstalten und das Justizministerium,
- die Unterstützung und Beratung von Bediensteten bei eigenen Forschungsvorhaben,
- die Beratung, Genehmigung und Betreuung wissenschaftlicher Projekte von justizexternen Personen und Institutionen,
- die Erhebung und Bereitstellung von Informationen aus dem Justizvollzug für die Wissenschaft, die Aufsichtsbehörde und die Öffentlichkeit sowie
- der Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen.
Forschungsbereiche
Zu den Forschungsthemen Kriminologischer Dienste zählen z. B.
- die Evaluation der Sozialtherapie von Tätern,
- die Legalbewährung von Tätern nach der Haftentlassung,
- Suizide in Justizvollzugsanstalten der Bundesrepublik oder
- Gewalt unter Gefangenen.