Katastrophenschutz

Katastrophenschutz umfasst sowohl die Vorbereitung auf Katastrophen als auch ihre Bekämpfung. Die Polizeidirektionen unterstützen die Katastrophenschutzbehörden, Feuerwehren und öffentlichen Hilfseinrichtungen.

Katastrophenlagen 

Unter einer Katastrophe versteht man einen Notstand, der Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte dermaßen gefährdet, dass unmittelbare Maßnahmen zur Bekämpfung der Notlage erforderlich sind. 

Ursachen 

Ursachen für Katastrophen können beispielsweise 

  • Hochwasser, 
  • starker Schneefall oder Eisregen, 
  • Brände, 
  • Epidemien, 
  • Unfälle (z. B. in der chemischen Industrie) oder 
  • Anschläge auf die Strom- oder Wasserversorgung sein. 

Erforderlichkeit einer zentralen Leitung 

Sobald eine Katastrophe die Koordination einer Vielzahl unterschiedlicher Einsatzkräfte bedarf (z. B. Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, Technisches Hilfswerk etc.), ist eine zentrale Leitung erforderlich, die in der Regel dem Landrat oder Oberbürgermeister obliegt. Die zentrale Aufgabe der örtlichen Polizei ist es in diesem Fall, auf Anforderung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde überörtliche Hilfe zu organisieren, indem sie z. B. Einsatzkräfte, Großgerät oder Material zur Verfügung stellt. In manchen Fällen können Polizeidirektionen die zentrale Leitung der Bekämpfung auch selbst übernehmen. 

Maßnahmen 

Zu den wichtigsten Maßnahmen im Bereich Katastrophenschutz zählen neben der vorsorglichen Abwehr von Schäden im Katastrophenfall und der Beseitigung von Katastrophenschäden 

  • die Aufstellung von Hilfseinrichtungen und -plänen, 
  • das Festlegen von Standard-Einsatz-Regeln (SER), 
  • Zivilschutzmaßnahmen (z. B. Warnung und Aufenthaltsregelung) sowie 
  • die Organisation von vorbereitenden Übungen und Schulungen. 
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